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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 131 - 140 von 3844 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage 1 EinbTestV - Einzelnorm*
... , die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf … □ Glaubens- und Gewissensfreiheit □ Unterhaltung □ Arbeit □ Wohnung 8. Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland? □ Die Würde des Menschen ist unantastbar. □ Alle sollen gleich viel Geld ...
§ 18 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 18 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des ...
§ 9 ArbSV - Einzelnorm*
... DES ARBEITSKRÄFTEBEDARFS NACH DEM ARBEITSSICHERSTELLUNGSGESETZ (ARBSV) § 9 ARBEITSKRÄFTEAUSSCHÜSSE BEI DEN DURCH DEN VORSTAND DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT BEAUFTRAGTEN STELLEN (1) Bei jeder durch den Vorstand der Bundesagentur mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 Abs. 2 beauftragten Dienststelle ...
§ 10 ArbSV - Einzelnorm*
... DES ARBEITSKRÄFTEBEDARFS NACH DEM ARBEITSSICHERSTELLUNGSGESETZ (ARBSV) § 10 WEITERE AUFGABEN DER ARBEITSKRÄFTEAUSSCHÜSSE UND DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (1) Der Arbeitskräfteausschuss bei der Agentur für Arbeit hat unbeschadet seiner Aufgabe nach § 6 Abs. 4 die Agentur für Arbeit bei den Planungen ...
Anlage 5 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... (§ 9) als Gutstunden eingebracht und entsprechend in Freizeit ausgeglichen wird. 4. Die in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr geleistete Arbeit ist zuschlagspflichtige Nachtarbeit (§ 36). 5. Die an Sonn- oder gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit ist zuschlagspflichtig ...
Anlage 6 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... (§ 9) als Gutstunden eingebracht und entsprechend in Freizeit ausgeglichen wird. 4. Die in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr geleistete Arbeit ist zuschlagspflichtige Nachtarbeit (§ 36). 5. Die an Sonn- oder gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit ist zuschlagspflichtig ...
Anlage 7 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... (§ 9) als Gutstunden eingebracht und entsprechend in Freizeit ausgeglichen wird. 4. Die in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr geleistete Arbeit ist zuschlagspflichtige Nachtarbeit (§ 36). 5. Die an Sonn- oder gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit ist zuschlagspflichtig ...
Anlage 8 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... (§ 9) als Gutstunden eingebracht und entsprechend in Freizeit ausgeglichen wird. 4. Die in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr geleistete Arbeit ist zuschlagspflichtige Nachtarbeit (§ 36). 5. Die an Sonn- oder gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit ist zuschlagspflichtig ...
Anlage 61 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... verteilt werden (betriebliche Arbeitszeit).1.4 Die Arbeitszeit der Jugendlichen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 1.5 Bei 3-Schichten-Arbeit ist ohne Lohnabzug eine bezahlte Pause von mindestens ½ Stunde einzulegen. 1.6 Umkleiden und Waschen gelten nicht als Arbeitszeit. Die notwendige ...
Anlage 62 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... verteilt werden (betriebliche Arbeitszeit).1.4 Die Arbeitszeit der Jugendlichen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 1.5 Bei 3-Schichten-Arbeit ist ohne Lohnabzug eine bezahlte Pause von mindestens ½ Stunde einzulegen. 1.6 Umkleiden und Waschen gelten nicht als Arbeitszeit. Die notwendige ...
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