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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SÜßWARENTECHNOLOGEN UND ZUR SÜßWARENTECHNOLOGIN* (SÜßWARENTECHNOLOGENAUSBILDUNGSVERORDNUNG - SÜßWAUSBV) § 4 STRUKTUR UND INHALTE DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. berufsprofilgebende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WEINTECHNOLOGEN UND ZUR WEINTECHNOLOGIN* § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ORGELBAUER UND ZUR ORGELBAUERIN* (ORGELBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - ORGBAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FEINWERKMECHANIKER UND ZUR FEINWERKMECHANIKERIN*) (FEINWAUSBV) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der folgenden Schwerpunkte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAROSSERIE- UND FAHRZEUGBAUMECHANIKER UND ZUR KAROSSERIE- UND FAHRZEUGBAUMECHANIKERIN * (KAROSSERIE- UND FAHRZEUGBAUMECHANIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KFBAUMECHAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAROSSERIE- UND FAHRZEUGBAUMECHANIKER UND ZUR KAROSSERIE- UND FAHRZEUGBAUMECHANIKERIN * (KAROSSERIE- UND FAHRZEUGBAUMECHANIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KFBAUMECHAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSBERUFSBILD ...