zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SÜßWARENTECHNOLOGEN UND ZUR SÜßWARENTECHNOLOGIN* (SÜßWARENTECHNOLOGENAUSBILDUNGSVERORDNUNG - SÜßWAUSBV) § 4 STRUKTUR UND INHALTE DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. berufsprofilgebende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR VERSICHERUNGEN UND FINANZANLAGEN UND ZUR KAUFFRAU FÜR VERSICHERUNGEN UND FINANZANLAGEN * (VERSICHERUNGS-UND-FINANZANLAGEN-KAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - VERSFINKFLAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR VERSICHERUNGEN UND FINANZANLAGEN UND ZUR KAUFFRAU FÜR VERSICHERUNGEN UND FINANZANLAGEN * (VERSICHERUNGS-UND-FINANZANLAGEN-KAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - VERSFINKFLAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BINNENSCHIFFFAHRTSKAPITÄN UND ZUR BINNENSCHIFFFAHRTSKAPITÄNIN * (BINNENSCHIFFFAHRTSKAPITÄNAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BINSCHKAPAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre. * ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BINNENSCHIFFFAHRTSKAPITÄN UND ZUR BINNENSCHIFFFAHRTSKAPITÄNIN * (BINNENSCHIFFFAHRTSKAPITÄNAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BINSCHKAPAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR VERSICHERUNGEN UND FINANZANLAGEN UND ZUR KAUFFRAU FÜR VERSICHERUNGEN UND FINANZANLAGEN * (VERSICHERUNGS-UND-FINANZANLAGEN-KAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - VERSFINKFLAUSBV) ANLAGE (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BINNENSCHIFFFAHRTSKAPITÄN UND ZUR BINNENSCHIFFFAHRTSKAPITÄNIN * (BINNENSCHIFFFAHRTSKAPITÄNAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BINSCHKAPAUSBV) ANLAGE 1 (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BINNENSCHIFFFAHRTSKAPITÄN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SCHILDER- UND LICHTREKLAMEHERSTELLER UND ZUR SCHILDER- UND LICHTREKLAMEHERSTELLERIN*) (SCHILDER- UND LICHTREKLAME-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - SCHLICHTREKLAUSBV) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOLZMECHANIKER UND ZUR HOLZMECHANIKERIN* (HOLZMECHANIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HOLZMECHAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PAPIERTECHNOLOGEN/ZUR PAPIERTECHNOLOGIN *) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und C, 2. zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende ...