, umso höher die Genauigkeit.



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... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 24 REPETITORIUM (1) Das Repetitorium dauert zwei Wochen. (2) Das Repetitorium erfolgt an der Bundespolizeiakademie. * zum ...



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... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 26 ZULASSUNG ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer 1. jede der beiden Klausuren der theoretischen ...



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