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Trefferliste für 'berufsausbildung'
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- § 5 HotelAusbV - Einzelnorm



... SOWIE ZUM KAUFMANN FÜR HOTELMANAGEMENT UND ZUR KAUFFRAU FÜR HOTELMANAGEMENT* (HOTELBERUFEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HOTELAUSBV) § 5 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOTELFACHMANN UND ZUR HOTELFACHFRAU SOWIE AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten ...
- § 6 HotelAusbV - Einzelnorm



... SOWIE ZUM KAUFMANN FÜR HOTELMANAGEMENT UND ZUR KAUFFRAU FÜR HOTELMANAGEMENT* (HOTELBERUFEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HOTELAUSBV) § 6 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR HOTELMANAGEMENT UND ZUR KAUFFRAU FÜR HOTELMANAGEMENT SOWIE AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: ...
- Anlage 1 HotelAusbV - Einzelnorm



... UND ZUR KAUFFRAU FÜR HOTELMANAGEMENT* (HOTELBERUFEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HOTELAUSBV) ANLAGE 1 (ZU § 4 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOTELFACHMANN UND ZUR HOTELFACHFRAU (Fundstelle: BGBl. I 2022, 324 - 335)Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
- Anlage 2 HotelAusbV - Einzelnorm



... UND ZUR KAUFFRAU FÜR HOTELMANAGEMENT* (HOTELBERUFEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HOTELAUSBV) ANLAGE 2 (ZU § 4 ABSATZ 2) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR HOTELMANAGEMENT UND ZUR KAUFFRAU FÜR HOTELMANAGEMENT (Fundstelle: BGBl. I 2022, 336 - 347)Abschnitt A: berufsprofilgebende ...
- § 24 BLV - Einzelnorm



... ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTEN (BUNDESLAUFBAHNVERORDNUNG - BLV) § 24 ZULASSUNG ZUR HÖHEREN LAUFBAHN BEI BESITZ EINER BERUFSAUSBILDUNG ODER EINER HOCHSCHULAUSBILDUNG (1) Abweichend von § 17 Absatz 2 bis 5 des Bundesbeamtengesetzes können Beamtinnen und Beamte, die die für ...
- § 18a AufenthG - Einzelnorm



... ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 18A FACHKRÄFTE MIT BERUFSAUSBILDUNG Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt. * zum Seitenanfang ...
- § 81 SeeArbG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEARBEITSGESETZ (SEEARBG) § 81 VERTRAG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG FÜR EINEN BERUF AN BORD Der Reeder darf die Berufsausbildung eines Besatzungsmitglieds für einen Beruf an Bord nur durchführen, wenn es einen Berufsausbildungsvertrag hat, dessen Form und
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- § 83 SeeArbG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEARBEITSGESETZ (SEEARBG) § 83 VERTRAG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG AUF FAHRZEUGEN DER KLEINEN HOCHSEEFISCHEREI ODER DER KÜSTENFISCHEREI Erfolgt die Berufsausbildung auf einem Fahrzeug der kleinen Hochseefischerei oder Küstenfischerei, gelten anstelle der
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- § 90 SeeArbG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEARBEITSGESETZ (SEEARBG) § 90 BERUFSAUSBILDUNG AUF SCHIFFEN DES BUNDES UND DER LÄNDER Die §§ 81 bis 89 sowie die auf Grund des § 92 erlassenen Rechtsverordnungen sind entsprechend anzuwenden, wenn die Berufsausbildung auf Schiffen durchgeführt wird
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- § 5 GastroAusbV - Einzelnorm



... ZUM FACHMANN FÜR SYSTEMGASTRONOMIE UND ZUR FACHFRAU FÜR SYSTEMGASTRONOMIE* (GASTRONOMIEBERUFEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - GASTROAUSBV) § 5 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR GASTRONOMIE SOWIE AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende ...
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