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Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin *)

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  § 5 Ausbildungsplan
  § 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
 Zwischenprüfung
  § 7 Ziel und Zeitpunkt
  § 8 Inhalt
  § 9 Prüfungsbereiche
  § 10 Prüfungsbereich Fischereiliche Nutzung
  § 11 Prüfungsbereich Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung
Abschnitt 3
 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
 Allgemeines
  § 12 Ziel und Zeitpunkt
  § 13 Inhalt
Unterabschnitt 2
 Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei
  § 14 Prüfungsbereiche
  § 15 Prüfungsbereich Fischereitechnik
  § 16 Prüfungsbereich Fang und Vermarktung
  § 17 Prüfungsbereich Fischereiliche Bewirtschaftung
  § 18 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 3
 Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei
  § 20 Prüfungsbereiche
  § 21 Prüfungsbereich Motoren- und Maschinentechnik
  § 22 Prüfungsbereich Fangtechnik
  § 23 Prüfungsbereich Nautik und Navigation
  § 24 Prüfungsbereich Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung
  § 25 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 26 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 27 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin