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Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Kennzeichnung der Nennfüllmenge
Abschnitt 2
 Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
  § 4 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
  § 5 Abtropfgewicht
  § 6 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
  § 7 Fertigpackungen mit Lebensmitteln
  § 8 Herstellerangabe
  § 9 Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen
  § 10 Besondere Nennfüllmengenanforderungen
  § 11 ℮-Zeichen
Abschnitt 3
 EG-Düngemittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
  § 12 Anforderungen an EG-Düngemittel
Abschnitt 4
 Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
  § 13 Anforderungen an vorverpackte kosmetische Mittel
  § 14 Anforderungen an kosmetische Mittel im Sinne des Artikels 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
Abschnitt 5
 Vorverpackte Lebensmittel und nicht vorverpackte Lebensmittel
  § 15 Allgemeine Vorschriften
  § 16 Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel
  § 17 Obst und Gemüse ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
  § 18 Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
  § 19 Für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
  § 20 Weitere Bestimmungen zur Füllmengenkennzeichnung
  § 21 Kennzeichnung der Stückzahl
  § 22 Befreiung oder Erleichterung von der Füllmengenkennzeichnung
  § 23 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen bei Wein und Spirituosen
Abschnitt 6
 Nationale Vorschriften für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche
  § 24 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
  § 25 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
  § 26 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Stückzahl
  § 27 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
  § 28 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
Abschnitt 7
 Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
  § 29 Offene Packungen
  § 30 Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
  § 31 Anforderungen an Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
  § 32 Minusabweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
Abschnitt 8
 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
  § 33 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter
  § 34 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
Abschnitt 9
 Maßbehältnisse
  § 35 Angaben bei Maßbehältnis-Flaschen
  § 36 Genauigkeitsanforderungen
  § 37 Herstellerzeichen
Abschnitt 10
 Formvorschriften, Kontroll- und Dokumentations- pflichten sowie Marktüberwachung
  § 38 Lesbarkeit und Schriftgröße
  § 39 Mehrere Packungen, Sammelpackungen
  § 40 Marktüberwachung
  § 41 Kontroll- und Dokumentationspflichten
  § 42 Bezugstemperatur
Abschnitt 11
 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
  § 43 Ordnungswidrigkeiten
  § 44 Übergangsvorschriften
  Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 5, § 23, § 39 Absatz 4)
Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
  Anlage 2 (zu § 2 Satz 1 Nummer 10)
Festlegung abweichender Herstellungszeitpunkte für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
  Anlage 3 (zu § 9 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 1, Absatz 2,
§ 30 Absatz 3, § 34 Absatz 3, Absatz 4 sowie § 40 Absatz 2)
Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten durch die zuständigen Behörden
  Anlage 4 (zu § 26 Absatz 2 Nummer 1, § 28 Absatz 1 und Absatz 2,
§ 30 Absatz 3 sowie § 40 Absatz 2)
Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten gleicher Nennlänge oder gleicher Nennfläche ohne Umhüllung durch die zuständigen Behörden
  Anlage 5 (zu § 40 Absatz 2)
Abweichende Prüfzeiträume für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
  Anlage 6 (zu § 40 Absatz 3)
Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnis-Flaschen durch die zuständigen Behörden
  Anlage 7 (zu § 34 Absatz 5 Satz 1, § 41 Absatz 3 Satz 2, § 44 Absatz 2)
Anforderungen an Messgeräte