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N-Lex
Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes *)
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielunternehmen
§ 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen
§ 3 Angaben zum Empfangsbevollmächtigten im Inland
§ 4 Angaben zu Personen, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften anderer Rechtsform und Zweckvermögen
§ 5 Kapital- und Stimmrechtsanteile
Abschnitt 2
Anzeige des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
§ 6 Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige
§ 7 Änderung der angezeigten Absicht, des angezeigten Erwerbs und der angezeigten Angaben
§ 8 Allgemeine Unterlagen und Erklärungen
§ 8a Zusätzliche Unterlagen und Erklärungen bestimmter Anzeigepflichtiger
§ 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit
§ 10 Lebenslauf
§ 11 Beteiligungsverhältnisse und Konzernzugehörigkeit sowie sonstige Einflussmöglichkeiten
§ 11a Auswirkungen der Gruppenstruktur auf die Aufsicht
§ 12 Erwerbsinteressen
§ 13 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen
§ 14 Finanzierung, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen
§ 15 Geschäftsplan, Darstellung strategischer Ziele und Pläne
§ 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten
Abschnitt 3
Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten
§ 17 Anzeige der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
§ 18 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung
§ 19 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum
§ 20 (weggefallen)
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 1)
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)
Anlage 3 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
Anlage 4 (zu § 9 Absatz 4 Satz 1)
Anlage 5 (zu § 9 Absatz 5)
Anlage 6 (zu § 9 Absatz 5)
Anlage 7 (zu § 17 Absatz 1)
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