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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten

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  Eingangsformel
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Ausbildung
  § 2 Staatliche Prüfung
  § 3 Prüfungsausschuß
  § 4 Zulassung zur Prüfung
  § 5 Niederschrift
  § 6 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
  § 7 Bestehen und Wiederholung der Prüfung
  § 8 Rücktritt von der Prüfung
  § 9 Versäumnisfolgen
  § 10 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  § 11 Prüfungsunterlagen
Abschnitt 2
 Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zum Physiotherapeuten nach § 1 Abs. 1
  § 12 Schriftlicher Teil der Prüfung
  § 13 Mündlicher Teil der Prüfung
  § 14 Praktischer Teil der Prüfung
Abschnitt 3
 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 1
  § 15 Schriftlicher Teil der Prüfung
  § 16 Mündlicher Teil der Prüfung
  § 17 Praktischer Teil der Prüfung
Abschnitt 4
 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 2
  § 18 Schriftlicher Teil der Prüfung
  § 19 Mündlicher und praktischer Teil der Prüfung
Abschnitt 5
 Erlaubniserteilung
  § 20 Erlaubnisurkunde
Abschnitt 5a
 Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat
  § 21 Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
  § 21a Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 21b Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
  § 21c Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
Abschnitt 6
 Schlußvorschriften
  § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlußformel
  Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)
  Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2 Satz 1)
  Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2 Satz 2)
  Anlage 4 (zu § 1 Abs. 4)
  Anlage 5 (zu § 7 Abs. 2 Satz 1)
  Anlage 6 (zu § 20)
  Anlage 6a (zu § 21a Absatz 2)
  Anlage 6b (zu § 21a Absatz 3)
  Anlage 7 (zu § 21b Absatz 2)
  Anlage 8 (zu § 21b Absatz 7)