(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Begleitschein
zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch
verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- 1.
Angaben zum Tier:
Tierart:..... | Rasse: ..... | Geschlecht:..... | Alter:..... |
Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung* ..... |
- 2.
Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer
Name, Adresse:
Registriernummer des Erzeugerbetriebs:
erklärt:
Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof
.....
in ..... gebracht.
Das Tier
- –
hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
- –
ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden:
Ja/Nein* .
Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en
...... |
...... |
(Ort, Datum) | (Unterschrift des Lebensmittelunternehmers) |
- 3.
(weggefallen)