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Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere

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  Inhaltsübersicht
  § 1 Begriffsbestimmungen
  § 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
  § 3 Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
  § 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
  § 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
  § 6 Vereinfachte Zollanmeldung
  § 7 Einfuhrhöchstmengen
  § 8 Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
  § 9 Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
  § 10 Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
  § 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
  § 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
  § 13 Beendigung der Truppenverwendung
  § 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
  § 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
  § 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung
  § 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
  § 18 Rationsmengen
  § 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
  § 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
  § 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
  § 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
  § 23 Vertretung
  § 24 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 25 Ermächtigungen
  § 26 Ordnungswidrigkeiten