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Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen
  § 1 Viehtransportfahrzeuge
  § 2 Viehladestellen
Abschnitt 2
 Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten
  § 3 Viehausstellungen, Viehmärkte
  § 4 Anzeige, Beschränkung und Verbot
  § 5 Auftrieb
  § 6 Amtstierärztliche Untersuchung
  § 7 Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten
Abschnitt 3
 Gastställe
  § 8 Gastställe
Abschnitt 4
 Viehkastrierer
  § 9 Viehkastrierer
Abschnitt 5
 Wanderschafherden
  § 10 Wanderschafherden
Abschnitt 6
 Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen
  § 11 Anzeige
  § 12 Viehhandelsunternehmen
  § 13 Transportunternehmen
  § 14 Sammelstellen
  § 15 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen
  § 16 Ruhen der Zulassung
Abschnitt 7
 Reinigung und Desinfektion
  § 17 Transportmittel
  § 18 Flächen, Räume und Gerätschaften
  § 19 Dung, Streumaterial und Futterreste
Abschnitt 8
 Zeugnisse, Kontrollbücher
  § 20 Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse
  § 21 Viehhandels- und Transportkontrollbücher
  § 22 Desinfektionskontrollbuch
  § 23 Kastrations- und Klauenpflegekontrollbuch
  § 24 Deckregister
  § 25 Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters
Abschnitt 9
 Tierhaltung
  § 26 Anzeige und Registrierung
Abschnitt 10
 Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000
  § 27 Kennzeichnung
  § 28 Anzeige der Kennzeichnung
  § 29 Anzeige von Bestandsveränderungen
  § 30 Rinderpass
  § 31 Stammdatenblatt
  § 32 Bestandsregister
  § 33 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 11
 Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004
  § 34 Kennzeichnung
  § 35 Anzeige von Bestandsveränderungen
  § 36 Begleitpapier
  § 37 Bestandsregister
  § 38 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 12
 Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen
  § 39 Kennzeichnung
  § 40 Anzeige der Übernahme
  § 41 Begleitpapier
  § 42 Bestandsregister
  § 43 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 13
 Kennzeichnung von Einhufern nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262
  § 44 Kennzeichnung
  § 44a Equidenpass
  § 44b Rückgabe und Ungültigmachen des Equidenpasses
  § 44c Verbot der Übernahme
  § 44d Anzeige der Kennzeichnung
Abschnitt 14
 Sonstige Tierhaltungen
  § 45 Tierhaltung in besonderen Fällen
Abschnitt 15
 Schlussvorschriften
  § 46 Ordnungswidrigkeiten
  § 47 Übergangsvorschriften
  § 48 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
  Anlage 1 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2 und § 17 Absatz 3)
Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle
  Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 14 Absatz 2)
Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle
  Anlage 3 (zu § 25 Absatz 1)
Muster für Kontrollbücher
  Anlage 4 (zu § 27 Absatz 3 und 4)
Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung
  Anlage 5 (zu § 27 Absatz 3, § 30 Absatz 2 und § 31 Satz 2)
Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Absatz 3 Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und § 31 Satz 2
  Anlage 6 (zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1)
Rasseschlüssel
  Anlage 7 (zu § 30 Absatz 1 und § 31)
  Anlage 8 (zu § 32 Absatz 1)
Bestandsregister für Rinderhaltungen
  Anlage 9 (zu § 34 Absatz 3 und 4)
Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
  Anlage 10 (zu § 36 Absatz 1)
Begleitpapier
  Anlage 11 (zu § 37 Absatz 1)
Bestandsregister
  Anlage 12 (zu § 42 Absatz 1)
Bestandsregister für Schweinehaltungen