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Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung

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Erster Teil
 Neufassung des Anfechtungsgesetzes
  Art 1
Zweiter Teil
 Aufhebung und Änderung von Gesetzen
  Art 2 Aufhebung von Gesetzen
  Art 3 bis 20 ----
  Art 21 Änderung der Schiffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
  Art 22 bis 101 ----
Dritter Teil
 Internationales Insolvenzrecht.
Übergangs- und Schlußvorschriften
Art 102
 Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren
  § 1 Örtliche Zuständigkeit
  § 2 Begründung des Eröffnungsbeschlusses
  § 3 Vermeidung von Kompetenzkonflikten
  § 4 Einstellung des Insolvenzverfahrens zugunsten der Gerichte eines anderen Mitgliedstaats
  § 5 Öffentliche Bekanntmachung
  § 6 Eintragung in öffentliche Bücher und Register
  § 7 Rechtsmittel
  § 8 Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung
  § 9 Insolvenzplan
  § 10 Aussetzung der Verwertung
  § 11 Unterrichtung der Gläubiger
  Art 102a Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Art 102b
 Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
  § 1 Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien
  § 2 Unanfechtbarkeit
Art 102c
 Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
Teil 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
  § 2 Vermeidung von Kompetenzkonflikten
  § 3 Einstellung des Insolvenzverfahrens zugunsten eines anderen Mitgliedstaats
  § 4 Rechtsmittel nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2015/848
  § 5 Zusätzliche Angaben im Eröffnungsantrag des Schuldners
  § 6 Örtliche Zuständigkeit für Annexklagen
  § 7 Öffentliche Bekanntmachung
  § 8 Eintragung in öffentliche Bücher und Register
  § 9 Rechtsmittel gegen eine Entscheidung nach § 7 oder § 8
  § 10 Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung
Teil 2
 Sekundärinsolvenzverfahren
Abschnitt 1
 Hauptinsolvenzverfahren in der Bundesrepublik Deutschland
  § 11 Voraussetzungen für die Abgabe der Zusicherung
  § 12 Öffentliche Bekanntmachung der Zusicherung
  § 13 Benachrichtigung über die beabsichtigte Verteilung
  § 14 Haftung des Insolvenzverwalters bei einer Zusicherung
Abschnitt 2
 Hauptinsolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
  § 15 Insolvenzplan
  § 16 Aussetzung der Verwertung
  § 17 Abstimmung über die Zusicherung
  § 18 Stimmrecht bei der Abstimmung über die Zusicherung
  § 19 Unterrichtung über das Ergebnis der Abstimmung
  § 20 Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
Abschnitt 3
 Maßnahmen zur Einhaltung einer Zusicherung
  § 21 Rechtsbehelfe und Anträge nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2015/848
Teil 3
 Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe
  § 22 Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 56b und der §§ 269a bis 269i der Insolvenzordnung
  § 23 Beteiligung der Gläubiger
  § 24 Aussetzung der Verwertung
  § 25 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nach Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/848
  § 26 Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung nach Artikel 77 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/848
  Art 103 Anwendung des bisherigen Rechts
  Art 103a Überleitungsvorschrift
  Art 103b Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze
  Art 103c Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
  Art 103d Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
  Art 103e Überleitungsvorschrift zum Haushaltsbegleitgesetz 2011
  Art 103f Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung
  Art 103g Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
  Art 103h Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
  Art 103i Überleitungsvorschrift zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  Art 103j Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
  Art 103k Überleitungsvorschrift zu Artikel 2 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
  Art 103l Überleitungsvorschrift zu Artikel 6 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
  Art 103m Überleitungsvorschrift zum Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz
  Art 104 Anwendung des neuen Rechts
  Art 105 Finanztermingeschäfte
  Art 105a Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
  Art 106 Insolvenzanfechtung
  Art 107 Evaluierungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
  Art 107a Evaluationsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
  Art 108 Fortbestand der Vollstreckungsbeschränkung
  Art 109 Schuldverschreibungen
  Art 110 Inkrafttreten