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Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Kapitel 1
 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
  § 1 Zweck; Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
 Einstufung von Stoffen und Gemischen
Abschnitt 1
 Grundsätze
  § 3 Grundsätze
Abschnitt 2
 Einstufung von Stoffen und Dokumentation; Entscheidung über die Einstufung
  § 4 Selbsteinstufung von Stoffen; Ausnahmen; Dokumentation
  § 5 Kontrolle und Überprüfung der Dokumentation; Stoffgruppen
  § 6 Entscheidung über die Einstufung; Veröffentlichung im Bundesanzeiger
  § 7 Änderung bestehender Einstufungen; Mitteilungspflicht
Abschnitt 3
 Einstufung von Gemischen und Dokumentation; Überprüfung der Einstufung
  § 8 Selbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Dokumentation
  § 9 Überprüfung der Selbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Änderung der Selbsteinstufung
  § 10 Einstufung fester Gemische
  § 11 Einstufung von Gemischen durch das Umweltbundesamt
Abschnitt 4
 Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe
  § 12 Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe
Kapitel 3
 Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 13 Einschränkungen des Geltungsbereichs dieses Kapitels
  § 14 Bestimmung und Abgrenzung von Anlagen
  § 15 Technische Regeln
  § 16 Behördliche Anordnungen
Abschnitt 2
 Allgemeine Anforderungen an Anlagen
  § 17 Grundsatzanforderungen
  § 18 Anforderungen an die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe
  § 19 Anforderungen an die Entwässerung
  § 20 Rückhaltung bei Brandereignissen
  § 21 Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei Rohrleitungen
  § 22 Anforderungen bei der Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung
  § 23 Anforderungen an das Befüllen und Entleeren
  § 24 Pflichten bei Betriebsstörungen; Instandsetzung
Abschnitt 3
 Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen
  § 25 Vorrang der Regelungen des Abschnitts 3
  § 26 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden fester wassergefährdender Stoffe
  § 27 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern oder Abfüllen fester Stoffe, denen flüssige wassergefährdende Stoffe anhaften
  § 28 Besondere Anforderungen an Umschlagflächen für wassergefährdende Stoffe
  § 29 Besondere Anforderungen an Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs
  § 30 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie an Anlagen zur Betankung von Wasserfahrzeugen
  § 31 Besondere Anforderungen an Fass- und Gebindelager
  § 32 Besondere Anforderungen an Abfüllflächen von Heizölverbraucheranlagen
  § 33 Besondere Anforderungen an Abfüllflächen von bestimmten Anlagen zum Verwenden flüssiger wassergefährdender Stoffe
  § 34 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der Energieversorgung und in Einrichtungen des Wasserbaus
  § 35 Besondere Anforderungen an Erdwärmesonden und -kollektoren, Solarkollektoren und Kälteanlagen
  § 36 Besondere Anforderungen an unterirdische Ölkabel- und Massekabelanlagen
  § 37 Besondere Anforderungen an Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft
  § 38 Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit gasförmigen wassergefährdenden Stoffen
Abschnitt 4
 Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen
  § 39 Gefährdungsstufen von Anlagen
  § 40 Anzeigepflicht
  § 41 Ausnahmen vom Erfordernis der Eignungsfeststellung
  § 42 Antragsunterlagen für die Eignungsfeststellung
  § 43 Anlagendokumentation
  § 44 Betriebsanweisung; Merkblatt
  § 45 Fachbetriebspflicht; Ausnahmen
  § 46 Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers
  § 47 Prüfung durch Sachverständige
  § 48 Beseitigung von Mängeln
Abschnitt 5
 Anforderungen an Anlagen in Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten
  § 49 Anforderungen an Anlagen in Schutzgebieten
  § 50 Anforderungen an Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
  § 51 Abstand zu Trinkwasserbrunnen, Quellen und oberirdischen Gewässern
Kapitel 4
 Sachverständigenorganisationen und Sachverständige; Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachprüfer; Fachbetriebe
  § 52 Anerkennung von Sachverständigenorganisationen
  § 53 Bestellung von Sachverständigen
  § 54 Widerruf und Erlöschen der Anerkennung; Erlöschen der Bestellung von Sachverständigen
  § 55 Pflichten der Sachverständigenorganisationen
  § 56 Pflichten der bestellten Sachverständigen
  § 57 Anerkennung von Güte- und Überwachungsgemeinschaften
  § 58 Bestellung von Fachprüfern
  § 59 Widerruf und Erlöschen der Anerkennung; Erlöschen der Bestellung von Fachprüfern
  § 60 Pflichten von Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachprüfern
  § 61 Gemeinsame Pflichten der Sachverständigenorganisationen und der Güte- und Überwachungsgemeinschaften
  § 62 Fachbetriebe; Zertifizierung von Fachbetrieben
  § 63 Pflichten der Fachbetriebe
  § 64 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Kapitel 5
 Ordnungswidrigkeiten; Schlussvorschriften
  § 65 Ordnungswidrigkeiten
  § 66 Bestehende Einstufungen von Stoffen und Gemischen
  § 67 Änderung der Einstufung wassergefährdender Stoffe
  § 68 Bestehende wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen
  § 69 Bestehende nicht wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen
  § 70 Prüffristen für bestehende Anlagen
  § 71 Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern
  § 72 Übergangsbestimmung für Fachbetriebe, Sachverständigenorganisationen und bestellte Personen
  § 73 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1, § 8 Absatz 1 und § 10 Absatz 2)
Einstufung von Stoffen und Gemischen als nicht wassergefährdend und in Wassergefährdungsklassen (WGK); Bestimmung aufschwimmender flüssiger Stoffe als allgemein wassergefährdend
  Anlage 2 (zu § 4 Absatz 3, § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 3)
Dokumentation der Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen
  Anlage 3 (zu § 44 Absatz 4 Satz 2)
Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen
  Anlage 4 (zu § 44 Absatz 4 Satz 2 und 3)
Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  Anlage 5 (zu § 46 Absatz 2)
Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
  Anlage 6 (zu § 46 Absatz 3)
Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen in Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
  Anlage 7 (zu § 13 Absatz 3, § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a)
Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)