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Gesetz über den Bundesnachrichtendienst

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Abschnitt 1
 Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
  § 1 Organisation und Aufgaben
  § 2 Befugnisse
  § 3 Besondere Auskunftsverlangen
  § 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
  § 5 Besondere Formen der Datenerhebung
Abschnitt 2
 Weiterverarbeitung von Daten
  § 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
  § 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
  § 8 Dateianordnungen
  § 9 Auskunft an den Betroffenen
Abschnitt 3
 Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien
  § 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
  § 11 Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
  § 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
  § 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  § 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
  § 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  § 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  § 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  § 18 Verfahrensregeln für die Übermittlung von personenbezogenen Daten
Abschnitt 4
 Technische Aufklärung
Unterabschnitt 1
 Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
  § 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
  § 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
  § 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
  § 22 Kernbereichsschutz
  § 23 Anordnung
  § 24 Eignungsprüfung
  § 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
  § 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
  § 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten
  § 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
Unterabschnitt 2
 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
  § 29 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
  § 30 Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
Unterabschnitt 3
 Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
  § 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
  § 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
  § 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
Unterabschnitt 4
 Besondere Formen der technischen Aufklärung
  § 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
  § 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
  § 36 Kernbereichsschutz
  § 37 Anordnung
  § 38 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
  § 39 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
Unterabschnitt 5
 Unabhängige Rechtskontrolle
  § 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
  § 41 Unabhängiger Kontrollrat
  § 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
  § 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
  § 44 Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
  § 45 Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
  § 46 Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
  § 47 Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
  § 48 Amtsbezeichnungen
  § 49 Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
  § 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans
  § 51 Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
  § 52 Beanstandungen
  § 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
  § 54 Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
  § 55 Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
  § 56 Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
  § 57 Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
  § 58 Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unterabschnitt 6
 Mitteilungen und Evaluierung
  § 59 Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
  § 60 Mitteilungsverbote
  § 61 Evaluierung
  § 62 Dienstvorschriften
Abschnitt 5
 Gemeinsame Bestimmungen
  § 63 Unabhängige Datenschutzkontrolle
  § 64 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
  § 65 Berichtspflicht und Information der Öffentlichkeit
Abschnitt 6
 Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 66 Strafvorschriften
  § 67 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
 Schlussvorschriften
  § 68 Einschränkung von Grundrechten
  § 69 Übergangsvorschriften