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N-Lex
Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Abschnitt 1
Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
§ 1 Organisation und Aufgaben
§ 2 Befugnisse
§ 3 Besondere Auskunftsverlangen
§ 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
§ 5 Besondere Formen der Datenerhebung
Abschnitt 2
Weiterverarbeitung von Daten
§ 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
§ 8 Dateianordnungen
§ 9 Auskunft an den Betroffenen
Abschnitt 3
Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien
§ 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
§ 11 Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
§ 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
§ 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 18 Verfahrensregeln für die Übermittlung von personenbezogenen Daten
Abschnitt 4
Technische Aufklärung
Unterabschnitt 1
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 22 Kernbereichsschutz
§ 23 Anordnung
§ 24 Eignungsprüfung
§ 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
§ 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
§ 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten
§ 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
Unterabschnitt 2
Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 29 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
§ 30 Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
Unterabschnitt 3
Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
§ 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
Unterabschnitt 4
Besondere Formen der technischen Aufklärung
§ 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
§ 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 36 Kernbereichsschutz
§ 37 Anordnung
§ 38 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
§ 39 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
Unterabschnitt 5
Unabhängige Rechtskontrolle
§ 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
§ 41 Unabhängiger Kontrollrat
§ 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
§ 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
§ 44 Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 45 Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
§ 46 Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 47 Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 48 Amtsbezeichnungen
§ 49 Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
§ 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans
§ 51 Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
§ 52 Beanstandungen
§ 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
§ 54 Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
§ 55 Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
§ 56 Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
§ 57 Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
§ 58 Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unterabschnitt 6
Mitteilungen und Evaluierung
§ 59 Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
§ 60 Mitteilungsverbote
§ 61 Evaluierung
§ 62 Dienstvorschriften
Abschnitt 5
Gemeinsame Bestimmungen
§ 63 Unabhängige Datenschutzkontrolle
§ 64 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 65 Berichtspflicht und Information der Öffentlichkeit
Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 66 Strafvorschriften
§ 67 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 68 Einschränkung von Grundrechten
§ 69 Übergangsvorschriften
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