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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'

Dokument 141 - 150 von 383 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 47a BeamtVG - Einzelnorm*
... ,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, in der er sich zur Zeit seiner Entlassung befunden hat. § 4 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend. (2) Das Übergangsgeld wird für die Dauer der Zeit, die der Beamte das Amt, aus dem er entlassen worden ist ...
§ 26 SUrlV - Einzelnorm*
... DES BUNDES (SONDERURLAUBSVERORDNUNG - SURLV) § 26 BESOLDUNG (1) Zur Besoldung im Sinne dieser Verordnung gehören die in § 1 Absatz 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes genannten Bezüge. (2) Erhält die Beamtin oder der Beamte in den Fällen des § 10 oder des § 22 Absatz 3 Zuwendungen von anderer Seite ...
---- BBVAnpG99Art4uaBek - Einzelnorm*
... . 2 und 3 des eingangs genannten Gesetzes zum 1. März 1999, zum 1. Juni 1999 und zum 1. Januar 2000 ergebenden Anlagen IV bis VIi, VIII und IX des Bundesbesoldungsgesetzes, 2. in den Anlagen 6 bis 9 die sich zum 1. März 1999, zum 1. Juni 1999 und zum 1. Januar 2000 nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der ...
§ 7 AbgG - Einzelnorm*
... MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 7 DIENSTZEITEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST (1) Abweichend von § 27 Abs. 3 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und unbeschadet des § 23 Abs. 5 verzögert die Zeit der Mitgliedschaft im Bundestag den Aufstieg eines Bundesbeamten in den Grundgehaltsstufen ...
Art IX § 24 2. BesVNG - Einzelnorm*
... UND NEUREGELUNG DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (2. BESVNG) § 24 AUFRECHTERHALTUNG VON VORSCHRIFTEN FÜR VERSORGUNGSEMPFÄNGER (1) § 74 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt für Versorgungsempfänger mit Wohnsitz in Berlin entsprechend. (2) Vorschriften des Bundes und ...
§ 23 BAPostG - Einzelnorm*
... Präsident ernennt und entlässt die Beamtinnen und Beamten der Bundesbesoldungsordnung A. (4) Bei der Bundesanstalt können die nach § 26 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes zulässigen Obergrenzen für Beförderungsämter überschritten werden, soweit dies wegen der mit den Funktionen verbundenen Anforderungen ...
§ 15 USG - Einzelnorm*
... den gleichen Voraussetzungen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Stellenzulage im Sinne des § 42 Absatz 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes zusteht. (2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der entsprechenden Stellenzulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes. Fußnote ...
§ 16 USG - Einzelnorm*
... unter den gleichen Voraussetzungen wahrnehmen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Erschwerniszulage nach § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes zusteht. (2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der entsprechenden Zulage nach der auf Grund des § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes erlassenen ...
§ 18 USG - Einzelnorm*
... - USG) § 18 AUSLANDSVERWENDUNGSZUSCHLAG (1) Reservistendienst Leistende, die an einer besonderen Verwendung im Ausland im Sinne des § 56 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes teilnehmen, erhalten einen Auslandsverwendungszuschlag unter den gleichen Voraussetzungen, in der gleichen Höhe und in dem gleichen ...
§ 13 1. BesVNG - Einzelnorm*
... einer Erhöhung der am 31. Dezember 1970 geltenden Grundgehaltsätze um sieben vom Hundert weiter. (2) Unverändert bleiben 1. von § 12 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes abweichende Vorschriften der Länder für in Gemeinschaftsunterkünften wohnende Beamte; 2. die Festsetzung des Besoldungsdienstalters ...
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