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Trefferliste für 'neufassung'

Dokument 11 - 20 von 284 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 3 AMVerkRÄndV 3 - Einzelnorm****
... AUßERHALB DER APOTHEKEN UND ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DEN AUSSCHLUß VON ARZNEIMITTELN VOM VERKEHR AUßERHALB DER APOTHEKEN ART 3 GEMEINSAME NEUFASSUNG Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit kann den Wortlaut der Sachvorschriften und Anlagen der durch die Artikel 1 und 2 ...
§ 24 VStG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERMÖGENSTEUERGESETZ (VSTG) § 24 NEUFASSUNG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum, unter neuer Überschrift und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und dabei ...
Art 9 BeamtVGÄndG 1993 - Einzelnorm****
... DES BEAMTENVERSORGUNGSGESETZES, DES SOLDATENVERSORGUNGSGESETZES SOWIE SONSTIGER VERSORGUNGSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN (BEAMTVGÄNDG 1993) ART 9 NEUFASSUNG DES BEAMTENVERSORGUNGSGESETZES, DES SOLDATENVERSORGUNGSGESETZES UND DES KINDERERZIEHUNGSZUSCHLAGSGESETZES (1) Das Bundesministerium des Innern kann ...
Art 7 EinigVtrG - Einzelnorm****
... DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS - EINIGUNGSVERTRAGSGESETZ - UND DER VEREINBARUNG VOM 18. SEPTEMBER 1990 ART 7 NEUFASSUNG DER DURCH DEN VERTRAG GEÄNDERTEN GESETZE Der jeweils zuständige Bundesminister kann den Wortlaut eines durch den Vertrag geänderten Gesetzes ...
§ 22 AStG - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BESTEUERUNG BEI AUSLANDSBEZIEHUNGEN (AUßENSTEUERGESETZ) § 22 NEUFASSUNG DES GESETZES Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. * zum Seitenanfang ...
Art I BEGÄndG 3 - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis DRITTES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES BUNDESERGÄNZUNGSGESETZES ZUR ENTSCHÄDIGUNG FÜR OPFER DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VERFOLGUNG ART I NEUFASSUNG DES BUNDESERGÄNZUNGSGESETZES ZUR ENTSCHÄDIGUNG FÜR OPFER DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VERFOLGUNG - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
Art 15 GPatG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS GEMEINSCHAFTSPATENT UND ZUR ÄNDERUNG PATENTRECHTLICHER VORSCHRIFTEN (GEMEINSCHAFTSPATENTGESETZ - GPATG) ART 15 NEUFASSUNG DES PATENTGESETZES Der Bundesminister der Justiz kann den Wortlaut des Patentgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung ...
Art 5 FluLärmSchutzVerbG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERBESSERUNG DES SCHUTZES VOR FLUGLÄRM IN DER UMGEBUNG VON FLUGPLÄTZEN ART 5 NEUFASSUNG DES GESETZES ZUM SCHUTZ GEGEN FLUGLÄRM Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Gesetzes zum Schutz gegen ...
Art 2 HeimGÄndG 2 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES HEIMGESETZES ART 2 NEUFASSUNG DES HEIMGESETZES Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Heimgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt ...
EUV 2022/612 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis***
... Internet * N-Lex VERORDNUNG (EU) 2022/612 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ÜBER DAS ROAMING IN ÖFFENTLICHEN MOBILFUNKNETZEN IN DER UNION (NEUFASSUNG) ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT:   HTML   PDF   XML   EPUB <-- * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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