zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FACHVERKÄUFER IM LEBENSMITTELHANDWERK/ZUR FACHVERKÄUFERIN IM LEBENSMITTELHANDWERK ANLAGE (ZU § 6) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FACHVERKÄUFER IM LEBENSMITTELHANDWERK/ZUR FACHVERKÄUFERIN IM LEBENSMITTELHANDWERK ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ORGELBAUER UND ZUR ORGELBAUERIN* (ORGELBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - ORGBAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ORGELBAUER UND ZUR ORGELBAUERIN* (ORGELBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - ORGBAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MUSIKFACHHÄNDLER/ZUR MUSIKFACHHÄNDLERIN *) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KLAVIER- UND CEMBALOBAUER UND ZUR KLAVIER- UND CEMBALOBAUERIN* (KLAVIER- UND CEMBALOBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KLACEMBAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre. * zum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KLAVIER- UND CEMBALOBAUER UND ZUR KLAVIER- UND CEMBALOBAUERIN* (KLAVIER- UND CEMBALOBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KLACEMBAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM EISENBAHNER IM BETRIEBSDIENST LOKFÜHRER UND TRANSPORT UND ZUR EISENBAHNERIN IM BETRIEBSDIENST LOKFÜHRERIN UND TRANSPORT * (LOKFÜHRER- UND TRANSPORTAUSBILDUNGSVERORDNUNG - LTAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM EISENBAHNER IM BETRIEBSDIENST LOKFÜHRER UND TRANSPORT UND ZUR EISENBAHNERIN IM BETRIEBSDIENST LOKFÜHRERIN UND TRANSPORT * (LOKFÜHRER- UND TRANSPORTAUSBILDUNGSVERORDNUNG - LTAUSBV) § 5 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SÜßWARENTECHNOLOGEN UND ZUR SÜßWARENTECHNOLOGIN* (SÜßWARENTECHNOLOGENAUSBILDUNGSVERORDNUNG - SÜßWAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SÜßWARENTECHNOLOGEN UND ZUR SÜßWARENTECHNOLOGIN* (SÜßWARENTECHNOLOGENAUSBILDUNGSVERORDNUNG - SÜßWAUSBV) § 4 STRUKTUR UND INHALTE DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. berufsprofilgebende ...