zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BOGENMACHER UND ZUR BOGENMACHERIN* (BOGENMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BMAUSV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM UMWELTTECHNOLOGEN FÜR KREISLAUF- UND ABFALLWIRTSCHAFT UND ZUR UMWELTTECHNOLOGIN FÜR KREISLAUF- UND ABFALLWIRTSCHAFT * (KREISLAUF- UND ABFALLWIRTSCHAFTSUMWELTTECHNOLOGEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - KRABFWUTECHAUSBV ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BOGENMACHER UND ZUR BOGENMACHERIN* (BOGENMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BMAUSV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FISCHWIRT UND ZUR FISCHWIRTIN *) (FISCHWIRTAUSBILDUNGSVERORDNUNG - FISCHWAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FISCHWIRT UND ZUR FISCHWIRTIN *) (FISCHWIRTAUSBILDUNGSVERORDNUNG - FISCHWAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ELEKTRONIKER FÜR MASCHINEN UND ANTRIEBSTECHNIK NACH DER HANDWERKSORDNUNG UND ZUR ELEKTRONIKERIN FÜR MASCHINEN UND ANTRIEBSTECHNIK NACH DER HANDWERKSORDNUNG* (ELEKTROMASCHINENBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG HWO - ELEKMASCHBHWOAUSBV ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM UMWELTTECHNOLOGEN FÜR KREISLAUF- UND ABFALLWIRTSCHAFT UND ZUR UMWELTTECHNOLOGIN FÜR KREISLAUF- UND ABFALLWIRTSCHAFT * (KREISLAUF- UND ABFALLWIRTSCHAFTSUMWELTTECHNOLOGEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - KRABFWUTECHAUSBV) ANLAGE ...
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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR BÜROMANAGEMENT UND ZUR KAUFFRAU FÜR BÜROMANAGEMENT* (BÜROMANAGEMENTKAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜROMKFAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang ...
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