zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 10 STELLE DER EINHALTUNG DER ANFORDERUNGEN Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers nach den §§ 6 bis 9 müssen an folgender Stelle ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 11 ANZEIGEPFLICHTEN IN BEZUG AUF WASSERVERSORGUNGSANLAGEN (1) Der Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage, einer dezentralen Wasserversorgungsanlage ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 12 ANZEIGEPFLICHTEN IN BEZUG AUF NICHTTRINKWASSERANLAGEN Der Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage hat in Bezug auf eine im selben Gebäude ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 13 PLANUNG, ERRICHTUNG, INSTANDHALTUNG UND BETRIEB VON WASSERVERSORGUNGSANLAGEN (1) Wasserversorgungsanlagen sind so zu planen und zu errichten, ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 14 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN WERKSTOFFE UND MATERIALIEN FÜR DIE ERRICHTUNG ODER INSTANDHALTUNG VON WASSERVERSORGUNGSANLAGEN Werkstoffe und Materialien ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 15 GRUNDLAGEN FÜR DIE BEWERTUNG VON WERKSTOFFEN UND MATERIALIEN IM KONTAKT MIT TRINKWASSER (1) Das Umweltbundesamt kann die allgemeinen Anforderungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 16 KONFORMITÄTSVERMUTUNG Es wird vermutet, dass die für ein Produkt verwendeten Werkstoffe und Materialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 17 TRINKWASSERLEITUNGEN AUS BLEI (1) Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 18 AUFBEREITUNGSZWECKE Eine Aufbereitung von Rohwasser zu Trinkwasser und eine Aufbereitung von Trinkwasser dürfen nur zu den folgenden Aufbereitungszwecken ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 19 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DIE AUFBEREITUNG (1) Die Aufbereitung von Rohwasser oder Trinkwasser hat mindestens nach den allgemein anerkannten ...