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Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen

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  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde
  § 4 Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche
  § 5 Verschwiegenheitspflicht
  § 6 Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes
  § 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen
  § 8 Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten
  § 9 Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen
  § 10 Sonstige Vorschriften
  § 11 Zugang zu Informationen
Teil 2
 Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention
Kapitel 1
 Sanierungsplanung
  § 12 Sanierungsplanung
  § 13 Ausgestaltung von Sanierungsplänen
  § 14 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan
  § 15 Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen
  § 16 Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
  § 17 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  § 18 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  § 19 Vereinfachte Anforderungen
  § 20 Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
  § 21 Vertraulichkeitspflicht der Institute und gruppenangehörigen Unternehmen
  § 21a Verordnungsermächtigung
Kapitel 2
 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  § 22 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  § 23 Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  § 24 Abtretungsverbot
  § 25 Genehmigungserfordernis
  § 26 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland
  § 27 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  § 28 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde
  § 29 Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern
  § 30 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung
  § 31 Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung
  § 32 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
  § 33 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland
  § 34 Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  § 35 Offenlegungspflichten
Kapitel 3
 Frühzeitiges Eingreifen
  § 36 Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung
  § 37 Abberufung der Geschäftsleitung
  § 38 Vorläufiger Verwalter
  § 39 Koordinierung der Frühinterventionsmaßnahmen und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
Teil 3
 Abwicklungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Restrukturierung und Abwicklung
Kapitel 1
 Abwicklungsplanung
  § 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
  § 41 Vereinfachte Anforderungen; Verordnungsermächtigung
  § 42 Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung
  § 42a Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
  § 43 Zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten
  § 44 Information der Abwicklungsbehörde über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  § 45 Mitwirkung Dritter; Verordnungsermächtigung
  § 46 Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter
  § 47 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  § 48 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
Kapitel 2
 Anforderungen in Bezug auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, relevante Kapitalinstrumente und genehmigtes Kapital
Abschnitt 1
 Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  § 49 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  § 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  § 49b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
  § 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  § 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten
  § 49e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
  § 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind
  § 49g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
  § 50 Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  § 51 Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
  § 52 Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
  § 53 Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  § 54 Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
  § 55 Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten
Abschnitt 2
 Genehmigtes Kapital und andere Instrumente harten Kernkapitals
  § 56 Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung
Kapitel 3
 Abwicklungsfähigkeit
  § 57 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
  § 58 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
  § 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen
  § 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung
  § 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
  § 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
Kapitel 4
 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
  § 61 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
Teil 4
 Abwicklung
Kapitel 1
 Abwicklungsbefugnis, Voraussetzungen und weitere Befugnisse
  § 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute
  § 63 Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung
  § 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
  § 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  § 66 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen
  § 66a Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung
  § 67 Abwicklungsziele
  § 68 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
  § 69 Bewertung; gerichtliche Überprüfung
  § 70 Sachverständiger Prüfer
  § 71 Zwecke der Bewertung
  § 72 Grundsätze der Bewertung
  § 73 Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile
  § 74 Vorläufige Bewertung
  § 75 Abschließende Bewertung
  § 76 Verordnungsermächtigung
  § 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
  § 78 Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort
  § 79 Unterstützende Maßnahmen
  § 80 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
  § 81 Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände
  § 82 Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten
  § 83 Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten
  § 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
  § 85 Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen
  § 86 Kontrollbefugnisse
  § 87 Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen
  § 88 Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Sonderverwalters
Kapitel 2
 Abwicklungsinstrumente
Abschnitt 1
 Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger
  § 89 Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
  § 90 Instrument der Gläubigerbeteiligung
  § 91 Bail-in-fähige Verbindlichkeiten
  § 92 Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall
  § 93 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
  § 94 Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds
  § 95 Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  § 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten
  § 97 Haftungskaskade
  § 98 Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung
  § 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  § 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  § 101 Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  § 102 Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans
  § 103 Anforderungen an den Restrukturierungsplan
  § 104 Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans
  § 105 Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen
  § 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
Abschnitt 2
 Übertragung von Anteilen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnissen
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 107 Übertragung
  § 108 Mehrfache Anwendung
  § 109 Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers
  § 110 Auswahl der Übertragungsgegenstände
  § 111 Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
  § 112 Drittvergleich
  § 113 Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung
  § 114 Wirksamwerden der Übertragung
  § 115 Eintragung der Übertragung
  § 116 Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers
  § 117 Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
  § 118 Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen
  § 119 Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
  § 120 Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes
  § 121 Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten
  § 122 Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde
  § 123 Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger
  § 124 Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger
  § 125 Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger
Unterabschnitt 2
 Besondere Vorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
  § 126 Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung
  § 127 Rückübertragungen
Unterabschnitt 3
 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut
  § 128 Verfassung des Brückeninstituts
  § 129 Vermarktung oder Liquidation des Brückeninstituts
  § 130 Vermögenslage des Brückeninstituts
  § 131 Rück- und Weiterübertragungen
Unterabschnitt 4
 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft
  § 132 Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
  § 133 Verfassung der Vermögensverwaltungsgesellschaft
  § 134 Besondere Vorschriften für die Gegenleistung
  § 135 Rückübertragung
Abschnitt 3
 Abwicklungsanordnung; Vorschriften für das Verfahren; Rechtsformwechsel; Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen; Schutzbestimmungen
Unterabschnitt 1
 Bestimmungen für den Erlass einer Abwicklungsanordnung; sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen
  § 136 Inhalt der Abwicklungsanordnung
  § 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung
  § 138 Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung
  § 139 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
  § 140 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde
  § 141 Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit
  § 142 Abzugsmöglichkeit
  § 143 Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und ehemalige Organmitglieder
  § 144 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
Unterabschnitt 2
 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen
  § 145 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
Unterabschnitt 3
 Ausgleichszahlung für benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen
  § 146 Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung
  § 147 Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger
  § 148 Schutzbestimmungen für Sozialpläne
Unterabschnitt 4
 Rechtsformwechsel
  § 149 Anordnung eines Rechtsformwechsels
Unterabschnitt 5
 (weggefallen)
  §§ 150 bis 152 (weggefallen)
Teil 5
 Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
  § 152a Anwendungsbereich
  § 152b Zuständigkeit
  § 152c Unabhängiger Prüfer
  § 152d Abwicklungsinstrumente, Anordnungsbefugnis
  § 152e Ausgleich des Differenzbetrags
  § 152f Inhalt der Abwicklungsanordnung
  § 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne
  § 152h Rechtsschutz
  § 152i Verordnungsermächtigung
  § 152j Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2021/23
Teil 6
 Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung und Beziehungen zu Drittstaaten
Kapitel 1
 Anerkennung von Maßnahmen der Behörden anderer Mitgliedstaaten
  § 153 Wirksamkeit von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
Kapitel 2
 Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung
Abschnitt 1
 Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
  § 154 Allgemeine Grundsätze für Entscheidungsfindungen, an denen eine Behörde oder mehrere Behörden anderer Mitgliedstaaten beteiligt sind
  § 155 Zuständigkeit der Abwicklungsbehörde
  § 156 Abwicklungskollegium
  § 157 Mitglieder des Abwicklungskollegiums und weitere Teilnehmer
  § 158 Organisation des Abwicklungskollegiums
  § 159 Europäische Abwicklungskollegien
  § 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 2
 Gruppenabwicklung im Fall eines Tochterunternehmens, das nicht EU-Mutterunternehmen ist
  § 161 Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
  § 162 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  § 163 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  § 164 Gruppenabwicklungskonzept
  § 165 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
Abschnitt 3
 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
  § 166 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
Kapitel 3
 Beziehungen zu Drittstaaten
  § 167 Vereinbarungen mit Drittstaaten
  § 168 Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden
  § 169 Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
  § 170 Recht auf Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
  § 171 Abwicklung von inländischen Unionszweigstellen
Teil 7
 Bußgeldvorschriften
  § 172 Bußgeldvorschriften
  § 172a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2021/23
  § 173 Zuständige Verwaltungsbehörde
  § 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen
  § 175 Beteiligung der Abwicklungsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen
Teil 8
 Weitere Befugnisse
Kapitel 1
 Maßnahmen des Ausschusses
  § 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
  § 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung
  § 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
Kapitel 2
 Untersuchungsbefugnisse der Abwicklungsbehörde
  § 178a Auskunfts- und Vorlageverlangen
  § 178b Vornahme von Prüfungen und Prüfungen vor Ort
Teil 9
 Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen
  § 179 Rechtsschutz
  § 179a Besondere Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
  § 180 Unterbrechung von gerichtlichen Verfahren in Zivilsachen
  § 181 Haftungsbeschränkung