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Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Bescheinigungen
  § 4 Anzeige und Registrierung
  § 5 Buchführung
  § 6 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
  § 7 Zuständigkeit, allgemeiner Genehmigungsgrundsatz
Abschnitt 2
 Innergemeinschaftliches Verbringen
Unterabschnitt 1
 Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen
  § 8 Genehmigungsfreies Verbringen
  § 9 Genehmigungspflichtiges Verbringen
  § 9a Verbringungsverbot für Tiere
  § 9b Verbringungsverbot für geimpfte Tiere
  § 10 Verbringungsverbot für bestimmte Waren
  § 10a Weitere Verbringungsverbote
  § 11 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren
  § 12 Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten
  § 13 Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
  § 13a Besondere Bestimmungen für Affen und Halbaffen
  § 14 Besondere Bestimmungen für Fische
  § 14a
  § 14b
  § 15 Zulassungsbedürftige Betriebe
  § 16 Bekanntgabe der Zulassungen
  § 17 Ruhen der Zulassung
  § 18 Kennzeichnung
Unterabschnitt 2
 Überwachung des innergemeinschaftlichen Verbringens
  § 19 Anzeige der Ankunft
  § 20 Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
  § 21 Sonstige Maßnahmen
Abschnitt 3
 Einfuhr
Unterabschnitt 1
 Anforderungen an die Einfuhr
  § 22 Genehmigungsfreie Einfuhr
  § 23 Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern
  § 23a Sonderbestimmungen für die Einfuhr von in Drittländern zurückgewiesenen Sendungen
  § 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr
  § 24a Einfuhrverbot für bestimmte Waren
  § 25 Besondere Einfuhrverbote
  § 26 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
  § 27 Einfuhruntersuchung
  § 28
Unterabschnitt 2
 Maßnahmen bei der Einfuhr
  § 29 Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle, physische Untersuchung
  § 30 Bescheinigungen
  § 31 Zurückweisung
Unterabschnitt 3
 Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren
  § 32 Allgemeine Bestimmung
  § 33 Eingeführte Schlachttiere
  § 34 Eingeführte Nutz- und Zuchttiere, eingeführte Bruteier sowie daraus geschlüpftes Geflügel
  § 34a Eingeführte Affen und Halbaffen
  § 35 Eingeführte Vögel
  § 36
  § 36a Verbringen eingeführter Waren in Lager in Freizonen, Freilager und Zolllager
Abschnitt 4
 Durchfuhr
  § 36b Durchfuhrverbot für bestimmte Waren
  § 37 Anforderungen an die Durchfuhr
Abschnitt 4a
 Ausfuhr
  § 37a Verbote und Beschränkungen
Abschnitt 5
 Ausnahmen
  § 38 Tiere
  § 39 Waren
  § 39a Anwendung von Unionsrecht
Abschnitt 6
 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
  § 40 Befugnisse der Behörde
  § 41 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7
 Schlussvorschriften
  § 42 Übergangsvorschriften
  § 43 Wirksamwerden von Bekanntmachungen
  § 43a (weggefallen)
  § 44
  Anlage 1 (zu § 4)
Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches Verbringen oder deren gewerbsmäßige Einfuhr vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen sind
  Anlage 2 (zu § 6 Abs. 1)
Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
  Anlage 3 (zu § 8 Abs. 1 und 4)
Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren und Waren und deren Einfuhr aus EWR-Staaten nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
  Anlage 4 (zu §§ 9, 23a, 24, 24a Abs. 1 Satz 1, §§ 26 und 27 Abs. 1 Satz 1)
Tiere und Waren, deren Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten und deren Einfuhr der Genehmigung bedarf
  Anlage 5 (zu § 9a)
Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist
  Anlage 6 (zu § 13 Abs. 3)
Voraussetzungen für die Zulassung nichtöffentlicher Schlachtstätten
  Anlage 7 (zu § 15)
Zulassungsbedürftige Betriebe
  Anlage 8 (zu § 18)
Kennzeichnungsmethoden
  Anlage 9 (zu § 22 Abs. 1, 3 und 4, §§ 23a, 24a Abs. 1, §§ 26 und § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 37 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5 Satz 1)
Einfuhr von Tieren und Waren nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
  Anlage 9a (zu § 22 Abs. 2, §§ 23a, 26 und 27 Abs. 4)
Einfuhr von Gegenständen nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
  Anlage 9b (zu § 25 Abs. 1 und 3)
Verbot der Einfuhr von Tieren auf Grund des Unionsrecht
  Anlage 10 (zu § 25 Abs. 2 und 3)
Besondere Verbote und Beschränkungen der Einfuhr von Tieren und Waren auf Grund des Unionsrecht
  Anlage 10a (zu § 29 Abs. 1)
Durchführung der Dokumentenprüfung bei Tieren
  Anlage 11 (zu § 29 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1)
Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Tieren
  Anlage 12 (zu § 29 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2)
Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Waren
  Anlage 13 (zu § 37 Abs. 1 Satz 2)
Waren, deren Durchfuhr bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ohne Genehmigung zulässig ist