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Trefferliste für 'bundesmeldegesetz'

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BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis****
... * Translations * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex BUNDESMELDEGESETZ ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT:   HTML   PDF   XML   EPUB        Inhaltsübersicht Abschnitt 1   Allgemeine Bestimmungen     § 1 Meldebehörden ...
§ 27 BMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 27 AUSNAHMEN VON DER MELDEPFLICHT (1) Eine Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 wird nicht begründet, wenn eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte ...
§ 28 BMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 28 BESONDERE MELDEPFLICHTEN FÜR BINNENSCHIFFER UND SEELEUTE (1) Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Ortes anzumelden, in dem der Heimathafen ...
§ 29 BMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 29 BESONDERE MELDEPFLICHT IN BEHERBERGUNGSSTÄTTEN (1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten), für länger als sechs Monate aufgenommen wird, unterliegt ...
§ 30 BMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 30 BESONDERE MELDESCHEINE FÜR BEHERBERGUNGSSTÄTTEN (1) Die Leiter der Beherbergungsstätten oder der Einrichtungen nach § 29 Absatz 4 haben besondere Meldescheine bereitzuhalten. Sie können zusätzlich technische Vorrichtungen ...
§ 31 BMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 31 VERARBEITUNGSBESCHRÄNKUNGEN Die nach § 30 Absatz 2 erhobenen Daten dürfen von den nach Landesrecht bestimmten Behörden und den in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und 9 bis 11 genannten Behörden verarbeitet werden, sofern ...
§ 32 BMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 32 BESONDERE MELDEPFLICHT IN KRANKENHÄUSERN, HEIMEN UND ÄHNLICHEN EINRICHTUNGEN (1) Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung ...
§ 33 BMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 33 DATENÜBERMITTLUNGEN ZWISCHEN DEN MELDEBEHÖRDEN (1) Hat sich eine Person bei einer Meldebehörde angemeldet, so hat diese die Wegzugsmeldebehörde und die für weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden darüber durch Übermittlung ...
§ 34 BMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 34 DATENÜBERMITTLUNGEN AN ANDERE ÖFFENTLICHE STELLEN (1) Die Meldebehörde darf einer anderen öffentlichen Stelle im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes im Inland aus dem Melderegister folgende ...
§ 34a BMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 34A PERSONENSUCHE UND FREIE SUCHE IM AUTOMATISIERTEN ABRUF (1) Ein Abruf ist nur zulässig, soweit die Daten der abrufenden Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben bekannt sein müssen. (2) Zu einer namentlich bestimmten Person (Personensuche ...
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