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Trefferliste für '§§ and 149 and 162 and abgabenordnung and ao'

Dokument 21 - 30 von 131 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 265 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 265 VOLLSTRECKUNG GEGEN ERBEN Für die Vollstreckung gegen Erben sind die Vorschriften der §§ 1958, 1960 Abs. 3, § 1961 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie der §§ 747, 748, 778, 779, 781 bis 784 der Zivilprozessordnung entsprechend ...
§ 266 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 266 SONSTIGE FÄLLE BESCHRÄNKTER HAFTUNG Die Vorschriften der §§ 781 bis 784 der Zivilprozessordnung sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschrift des § 781 der Zivilprozessordnung ...
§ 180 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 180 GESONDERTE FESTSTELLUNG VON BESTEUERUNGSGRUNDLAGEN (1) Gesondert festgestellt werden insbesondere: 1. die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes, 2. a) die einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen ...
§ 379 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 379 STEUERGEFÄHRDUNG (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, 2. Belege gegen Entgelt in den Verkehr bringt, 3. nach Gesetz buchungs- oder aufzeichnungspflichtige ...
§ 284 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 284 VERMÖGENSAUSKUNFT DES VOLLSTRECKUNGSSCHULDNERS (1) Der Vollstreckungsschuldner muss der Vollstreckungsbehörde auf deren Verlangen für die Vollstreckung einer Forderung Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ...
§ 191 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 191 HAFTUNGSBESCHEIDE, DULDUNGSBESCHEIDE (1) Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (Haftungsschuldner), kann durch Haftungsbescheid, wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid ...
§ 117e AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 117E BESONDERE FORMEN DER AMTSHILFE MIT DRITTSTAATEN (1) Die Finanzbehörden können im Verhältnis zu Staaten und Hoheitsgebieten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind (Drittstaaten), in entsprechender Anwendung von ...
§ 203a AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 203A AUßENPRÜFUNG BEI DATENÜBERMITTLUNG DURCH DRITTE (1) Bei einer mitteilungspflichtigen Stelle im Sinne des § 93c Absatz 1 ist eine Außenprüfung zulässig, um zu ermitteln, ob die mitteilungspflichtige Stelle 1. ihre Verpflichtung ...
§ 57 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 57 UNMITTELBARKEIT (1) Eine Körperschaft verfolgt unmittelbar ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, wenn sie selbst diese Zwecke verwirklicht. Das kann auch durch Hilfspersonen geschehen, wenn nach den Umständen des Falls ...
§ 138b AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 138B MITTEILUNGSPFLICHT DRITTER ÜBER BEZIEHUNGEN INLÄNDISCHER STEUERPFLICHTIGER ZU DRITTSTAAT-GESELLSCHAFTEN (1) Verpflichtete im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 des Geldwäschegesetzes (mitteilungspflichtige Stelle) haben ...
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