Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für '§§ and 149 and 162 and abgabenordnung and ao'

Dokument 121 - 130 von 131 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 72a AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 72A HAFTUNG DRITTER BEI DATENÜBERMITTLUNGEN AN FINANZBEHÖRDEN (1) Der Hersteller von Programmen im Sinne des § 87c haftet, soweit die Daten infolge einer Verletzung seiner Pflichten nach § 87c unrichtig oder unvollständig verarbeitet ...
§ 228 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 228 GEGENSTAND DER VERJÄHRUNG, VERJÄHRUNGSFRIST Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 oder 374 zehn Jahre. * zum ...
§ 79 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 79 HANDLUNGSFÄHIGKEIT (1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind: 1. natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig sind, 2. natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ...
§ 146a AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 146A ORDNUNGSVORSCHRIFT FÜR DIE BUCHFÜHRUNG UND FÜR AUFZEICHNUNGEN MITTELS ELEKTRONISCHER AUFZEICHNUNGSSYSTEME; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen ...
§ 80 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 80 BEVOLLMÄCHTIGTE UND BEISTÄNDE (1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt ...
§ 336 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 336 ERZWINGUNG VON SICHERHEITEN (1) Wird die Verpflichtung zur Leistung von Sicherheiten nicht erfüllt, so kann die Finanzbehörde geeignete Sicherheiten pfänden. (2) Der Erzwingung der Sicherheit muss eine schriftliche Androhung ...
§ 147 AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 147 ORDNUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN (1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren: 1. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem ...
§ 147a AO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 147A VORSCHRIFTEN FÜR DIE AUFBEWAHRUNG VON AUFZEICHNUNGEN UND UNTERLAGEN BESTIMMTER STEUERPFLICHTIGER (1) Steuerpflichtige, bei denen die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 7 des Einkommensteuergesetzes ...
Art 97a § 2 EGAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR ABGABENORDNUNG (EGAO) § 2 ÜBERLEITUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE ANWENDUNG DER ABGABENORDNUNG IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET Für die Anwendung der Abgabenordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten ...
Anlage I Kap IV B II EinigVtr - Einzelnorm*
... Finanzen; dabei können Zwischenlösungen bis zur vollen Einführung eines integrierten automatisierten Besteuerungsverfahrens vorgesehen werden." 6. Abgabenordnung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613, 1977 I S. 269), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2408), ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 next

neue Volltext-Suche