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Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen 2

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  Inhaltsübersicht
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
  § 4 Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat
  § 5 Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
  § 6 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln
  § 7 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
  § 8 Nährstoffvergleich
(aufgehoben)
  § 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches
(aufgehoben)
  § 10 Aufzeichnungen
  § 11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
  § 12 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen
  § 13 Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
  § 13a Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
  § 14 Ordnungswidrigkeiten
  § 15 Übergangsvorschrift
  Anlage 1 (zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7)
Mittlere Nährstoffausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere je Stallplatz und Jahr oder je Tier1
  Anlage 2 (zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7)
Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger1
  Anlage 3 (zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2)
Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens, die aus folgenden Ausgangsstoffen bestehen
  Anlage 4 (zu § 4 Absatz 1 und 2)
Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs
  Anlage 5 (zu § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2)
Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz
für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) für das Düngejahr ………
  Anlage 6 (weggefallen)
  Anlage 7 (zu § 3 Absatz 2 und 6 und § 4 Absatz 3)
Nährstoffgehalte pflanzlicher Erzeugnisse
  Anlage 8 (zu § 11 Satz 2)
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
  Anlage 9 (zu § 12)
Dunganfall bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere; Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten (GV)