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Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  § 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin“ oder „Anästhesietechnischer Assistent“
  § 2 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Operationstechnische Assistentin“ oder „Operationstechnischer Assistent“
  § 3 Rücknahme der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  § 4 Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  § 5 Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Abschnitt 2
 Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Unterabschnitt 1
 Allgemeines
  § 6 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
Unterabschnitt 2
 Ausbildung
  § 7 Ziel der Ausbildung
  § 8 Gemeinsames Ausbildungsziel
  § 9 Spezifisches Ausbildungsziel für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
  § 10 Spezifisches Ausbildungsziel für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
  § 11 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
  § 12 Dauer
  § 13 Teile der Ausbildung
  § 14 Ausbildungsorte
  § 15 Pflegepraktikum
  § 16 Praxisanleitung
  § 17 Praxisbegleitung
  § 18 Curriculum der Schule und Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung
  § 19 Gesamtverantwortung der Schule
  § 20 Pflichten der Einrichtungen der praktischen Ausbildung
  § 21 Staatliche Prüfung
  § 22 Mindestanforderungen an Schulen
  § 23 Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
  § 24 Verlängerung der Ausbildungsdauer
  § 25 Anrechnung von Fehlzeiten
Unterabschnitt 3
 Ausbildungsverhältnis
  § 26 Ausbildungsvertrag
  § 27 Pflichten des Ausbildungsträgers
  § 28 Pflichten der oder des Auszubildenden
  § 29 Ausbildungsvergütung
  § 30 Sachbezüge
  § 31 Überstunden und ihre Vergütung
  § 32 Probezeit
  § 33 Ende des Ausbildungsverhältnisses
  § 34 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
  § 35 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
  § 36 Nichtigkeit von Vereinbarungen
  § 37 Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften
Abschnitt 3
 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
  § 38 Anforderung an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung
  § 39 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
  § 40 Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten
  § 41 Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind
  § 42 Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind
  § 43 Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
  § 44 Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation
  § 45 Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen
  § 46 Anpassungsmaßnahmen
  § 47 Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
  § 48 Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
  § 49 Eignungsprüfung
  § 50 Kenntnisprüfung
  § 51 Anpassungslehrgang
Abschnitt 4
 Dienstleistungserbringung
Unterabschnitt 1
 Personen, die die Dienstleistungserbringung in Deutschland beabsichtigen
  § 52 Dienstleistungserbringung
  § 53 Meldung der Dienstleistungserbringung
  § 54 Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
  § 55 Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
  § 56 Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
  § 57 Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
  § 58 Pflicht zur erneuten Meldung
Unterabschnitt 2
 Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland
  § 59 Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat
Abschnitt 5
 Zuständigkeiten und weitere Aufgaben der Behörden
Unterabschnitt 1
 Zuständigkeit
  § 60 Zuständige Behörde
Unterabschnitt 2
 Weitere Aufgaben
  § 61 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
  § 62 Warnmitteilung
  § 63 Löschung einer Warnmitteilung
  § 64 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
  § 65 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
Abschnitt 6
 Verordnungsermächtigung
  § 66 Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Abschnitt 7
 Bußgeldvorschriften
  § 67 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8
 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 68 Übergangsvorschrift für die Mindestanforderungen an Schulen
  § 69 Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  § 70 Weiterführung einer begonnenen Ausbildung
  § 71 Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens
  § 72 Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen