zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FACHVERKÄUFER IM LEBENSMITTELHANDWERK/ZUR FACHVERKÄUFERIN IM LEBENSMITTELHANDWERK ANLAGE (ZU § 6) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FACHVERKÄUFER IM LEBENSMITTELHANDWERK/ZUR FACHVERKÄUFERIN IM LEBENSMITTELHANDWERK ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM EISENBAHNER IM BETRIEBSDIENST LOKFÜHRER UND TRANSPORT UND ZUR EISENBAHNERIN IM BETRIEBSDIENST LOKFÜHRERIN UND TRANSPORT * (LOKFÜHRER- UND TRANSPORTAUSBILDUNGSVERORDNUNG - LTAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM EISENBAHNER IM BETRIEBSDIENST LOKFÜHRER UND TRANSPORT UND ZUR EISENBAHNERIN IM BETRIEBSDIENST LOKFÜHRERIN UND TRANSPORT * (LOKFÜHRER- UND TRANSPORTAUSBILDUNGSVERORDNUNG - LTAUSBV) § 5 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM JUSTIZFACHANGESTELLTEN UND ZUR JUSTIZFACHANGESTELLTEN * (JUSTIZFACHANGESTELLTEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - JFANGAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM JUSTIZFACHANGESTELLTEN UND ZUR JUSTIZFACHANGESTELLTEN * (JUSTIZFACHANGESTELLTEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - JFANGAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM EISENBAHNER IM BETRIEBSDIENST LOKFÜHRER UND TRANSPORT UND ZUR EISENBAHNERIN IM BETRIEBSDIENST LOKFÜHRERIN UND TRANSPORT * (LOKFÜHRER- UND TRANSPORTAUSBILDUNGSVERORDNUNG - LTAUSBV) ANLAGE (ZU § 4 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM JUSTIZFACHANGESTELLTEN UND ZUR JUSTIZFACHANGESTELLTEN * (JUSTIZFACHANGESTELLTEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - JFANGAUSBV) ANLAGE (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM JUSTIZFACHANGESTELLTEN UND ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR LEDERHERSTELLUNG UND GERBEREITECHNIK* (LEDERHERSTELLUNGS- UND GERBEREITECHNIKAUSBILDUNGSVERORDNUNG - LEDERGERBAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR LEDERHERSTELLUNG UND GERBEREITECHNIK* (LEDERHERSTELLUNGS- UND GERBEREITECHNIKAUSBILDUNGSVERORDNUNG - LEDERGERBAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SÜßWARENTECHNOLOGEN UND ZUR SÜßWARENTECHNOLOGIN* (SÜßWARENTECHNOLOGENAUSBILDUNGSVERORDNUNG - SÜßWAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...