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N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin*
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 6 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt des Teiles 1
§ 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 10 Inhalt des Teiles 2
§ 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 12 Prüfungsbereich „Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs“
§ 13 Prüfungsbereich „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“
§ 14 Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“
§ 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
§ 18 Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 19 Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4
Weitere Berufsausbildung
§ 20 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 21 Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft Küche nach nicht bestandener Abschlussprüfung zum Koch und zur Köchin
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2)
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
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