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Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin*

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Begriffsbestimmungen
  § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  § 6 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Abschlussprüfung
  § 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  § 8 Inhalt des Teiles 1
  § 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
  § 10 Inhalt des Teiles 2
  § 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 12 Prüfungsbereich „Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs“
  § 13 Prüfungsbereich „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“
  § 14 Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“
  § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
 Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
  § 18 Inhalt der Zusatzqualifikation
  § 19 Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4
 Weitere Berufsausbildung
  § 20 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  § 21 Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft Küche nach nicht bestandener Abschlussprüfung zum Koch und zur Köchin
Abschnitt 5
 Schlussvorschriften
  § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
  Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2)
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche