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Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zum Rechtsdienstleistungsgesetz
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt; Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank und der zuständigen Behörde nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  § 4 Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden anderer Vertragsstaaten
  § 5 Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt 2
 Kreditkauf
  § 6 Informations- und Mitteilungspflichten des verkaufenden Kreditinstituts; Verordnungsermächtigung
  § 7 Pflichten des Kreditkäufers
  § 8 Mitteilungspflichten des Kreditkäufers; Verordnungsermächtigung
  § 9 Vertreter von Kreditkäufern aus einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3
 Erbringung von Kreditdienstleistungen
Unterabschnitt 1
 Erlaubnis; Organisationspflichten; Geschäftsleiter; Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans; Inhaber bedeutender Beteiligungen
  § 10 Erlaubnis; Verordnungsermächtigung
  § 11 Erlaubnisfreie Erbringung von Kreditdienstleistungen
  § 12 Versagung der Erlaubnis
  § 13 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
  § 14 Organisationspflichten
  § 15 Geschäftsleiter; Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
  § 16 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2
 Entgegennahme und Halten von Mitteln
  § 17 Entgegennahme und Halten von Mitteln
Unterabschnitt 3
 Kreditdienstleistungsvereinbarung
  § 18 Kreditdienstleistungsvereinbarung
  § 19 Aufbewahrungspflichten
Unterabschnitt 4
 Auslagerung
  § 20 Auslagerung von Kreditdienstleistungen
  § 21 Unterrichtungspflichten; Verordnungsermächtigung
  § 22 Aufbewahrungspflichten
Unterabschnitt 5
 Europäischer Pass
  § 23 Grenzüberschreitende Erbringung von Kreditdienstleistungen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
  § 24 Grenzüberschreitende Erbringung von Kreditdienstleistungen durch inländische Kreditdienstleistungsinstitute; Verordnungsermächtigung
  § 25 Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger Kreditdienstleistungsinstitute
Abschnitt 4
 Register
  § 26 Register der zugelassenen Institute; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5
 Risikobewertung
  § 27 Risikobewertung; Informationsaustausch
Abschnitt 6
 Verhaltensvorschriften; Informationspflichten
  § 28 Beziehung zu Kreditnehmern
  § 29 Beschwerden bei einem Kreditdienstleister
  § 30 Pflichten zur Information des Kreditnehmers
Abschnitt 7
 Beaufsichtigung
  § 31 Auskunftspflichten
  § 32 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
  § 33 Bestellung des Abschlussprüfers in besonderen Fällen
  § 34 Prüfungspflichten; Verordnungsermächtigung
  § 35 Anzeigepflichten der Kreditdienstleistungsinstitute; Verordnungsermächtigung
  § 36 Maßnahmen bei Gefahren und Insolvenzantrag
  § 37 Befugnisse der Bundesanstalt
  § 38 Untersagung unerlaubter Kreditdienstleistungen
  § 39 Verfolgung unerlaubter Kreditdienstleistungen
  § 40 Beschwerden über Kreditdienstleistungsinstitute, Kreditkäufer und Auslagerungsunternehmen
  § 41 Bekanntmachung von Maßnahmen; öffentliche Warnungen
  § 42 Sofortige Vollziehbarkeit; elektronische Bekanntgabe
Abschnitt 8
 Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 43 Strafvorschriften
  § 44 Bußgeldvorschriften
  § 45 Mitteilungen in Strafsachen
Abschnitt 9
 Übergangsbestimmungen
  § 46 Übergangsbestimmungen