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N-Lex
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk-Master Professional für Restaurierung im Handwerk
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Eingangsformel
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
§ 2 Handwerke
§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§ 4 Gliederung und Zeitraum der Prüfung
§ 5 Handlungsbereich „Kulturerbe pflegen und weitergeben“
§ 6 Handlungsbereich „Methoden zum Erhalt, zur Restaurierung und Konservierung von Kulturerbe anwenden und weiterentwickeln“
§ 7 Handlungsbereich „Unternehmerische Prozesse im Rahmen des Kulturerbeerhalts gestalten und steuern“
§ 8 Handlungsbereich „Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungskonzepte entwickeln“
§ 9 Handlungsbereich „Maßnahmen umsetzen, Prozesse leiten und koordinieren“
§ 10 Handlungsbereich „Maßnahmen und Prozesse unter Qualitätsaspekten dokumentieren sowie Risiko- und Schadensprävention sicherstellen“
§ 11 Prüfungsteil „Übergreifende Qualifikationen“
§ 12 Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“
§ 13 Prüfungsteil „Projektarbeit“
§ 14 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 15 Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 16 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 17 Zeugnisse
§ 18 Wiederholung der Prüfung
§ 19 Übergangsvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 15 und 16)
Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 17)
Zeugnisinhalte
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