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Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen
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Eingangsformel
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Schiffseichamt
§ 4 Zentralstelle
§ 5
§ 6 Arten der Eichung
§ 7 Voraussetzungen
§ 8 Eichschein
§ 9 Verlängerung des Eichscheins
§ 10 Namensänderung
§ 11 Berichtigungen im Eichschein
§ 12 Vorläufige Eichbescheinigung
§ 13 Meßgeräte
Zweiter Abschnitt
Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind
§ 14 Genauigkeit
§ 15 Aufnahme der Maße
§ 16 Eichraum
§ 17 Leerebene und untere Eichebene
§ 18 Obere Eichebene
§ 19 Aufmaß und Berechnung
§ 20 Eichmarken
§ 21 Eichzeichen
§ 22 Eichskalen
§ 23 Tragfähigkeit
Dritter Abschnitt
Schiffe, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind
§ 24 Leerebene und untere Eichebene
§ 25 Ebene der größten Eintauchung
§ 26 Berechnung
§ 27 Tragfähigkeit
§ 28 Eichmarken
§ 29 Eichzeichen
Vierter Abschnitt
Sportboot-Eichverfahren
§ 30 Allgemeines
§ 31 Ebene der größten Eintauchung
§ 32 Berechnung der Wasserverdrängung
§ 33 Baumuster-Eichung
§ 34 Überprüfung von Nachbauten
§ 35 Eichbescheinigung
§ 36 Eichplakette mit Eichzeichen
§ 37 Grenzfälle
Fünfter Abschnitt
Nacheichungen und Nachprüfungen
§ 38 Nacheichung
§ 39 Nachprüfung von Eichungen
Sechster Abschnitt
Kosten
§ 40 (weggefallen)
Siebenter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 41 Gültigkeit alter Eichscheine
§ 42
§ 43 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlagen zur Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO)
Anlage 1
Anlage 2 Muster
Anlage 3 Muster
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6 Muster
Anlage 7 Muster
Anlage 8
Anlage 9
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet E Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1110)
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