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N-Lex
Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
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Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung; Unterstützung von Betroffenen
§ 1 Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
§ 2 Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
§ 3 (zukünftig in Kraft)
§ 4 Unterstützung für Betroffene von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in Kindheit oder Jugend
Abschnitt 2
Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Unterabschnitt 1
Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten
§ 5 Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
§ 6 Aufgaben
§ 7 Berichtspflicht
§ 8 Eignung und Befähigung
§ 9 Wahl
§ 10 Ernennung, Amtseid
§ 11 Amtszeit
§ 12 Beginn und Ende des Amtsverhältnisses
§ 13 Anspruch auf Amtsbezüge, Versorgung und andere Leistungen
§ 14 Verwendung von Geschenken
§ 15 Berufsbeschränkung
§ 16 Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten
§ 17 Verschwiegenheitspflicht
§ 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Unterabschnitt 2
Betroffenenrat
§ 19 Berufung; Amtszeit
§ 20 Aufgaben
§ 21 Ehrenamt
§ 22 Ausscheiden
§ 23 Benachteiligungsverbot; Freistellung von der Arbeitsleistung
§ 24 Verschwiegenheitspflicht
Unterabschnitt 3
Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
§ 25 Berufung; Amtszeit
§ 26 Aufgaben
§ 27 Berichtspflicht
§ 28 Verschwiegenheitspflicht
§ 29 Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 30 Übergangsvorschrift
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