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Trefferliste für 'fahrerlaubnisverordnung'
Dokument 131 - 140 von 171 Treffer,
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- § 72 FeV - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 72 BEGUTACHTUNG (1) Die 1. Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung nach § 66, 2. Technischen Prüfstellen nach § 69 in Verbindung mit den §§ 10 und
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- § 73 FeV - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 73 ZUSTÄNDIGKEITEN (1) Diese Verordnung wird, soweit nicht die obersten Landesbehörden oder die höheren Verwaltungsbehörden zuständig sind oder diese Verordnung
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- § 74 FeV - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 74 AUSNAHMEN (1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen
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- § 75 FeV - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 75 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz
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- § 7 FahrschAusbO 2012 - Einzelnorm
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§ 7 AUSNAHMEN (1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn 1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll, 2. die Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Verzicht neu erteilt werden soll, 3. die Fahrerlaubnis für die Klassen ...
- § 5 FahrlG2018DV - Einzelnorm
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5 LEHRFAHRZEUGE FÜR FAHRSCHÜLER (1) Als Ausbildungsfahrzeuge sind die Fahrzeuge zu verwenden, die den Prüfungsfahrzeugen der Anlage 7 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen. Abweichend von Anlage 7 Nummer 2.2.4 der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen für die Ausbildung der Klasse B alle Personenkraftwagen ...
- Anlage BKatV - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG EINER VERWARNUNG, REGELSÄTZE FÜR GELDBUßEN UND DIE ANORDNUNG EINES FAHRVERBOTES WEGEN ORDNUNGSWIDRIGKEITEN IM STRAßENVERKEHR (BUßGELDKATALOG-VERORDNUNG - BKATV) ANLAGE (ZU § 1 ABSATZ 1) BUßGELDKATALOG (BKAT) (Fundstelle:
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- § 5 FPersV - Einzelnorm
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zu seiner Muttersprache zu machen und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. a) eine gültige inländische Fahrerlaubnis nach Muster 1 der Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung b) im Übrigen eine Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen ...
- § 7 KfSachvG - Einzelnorm
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der Klassen C, C1, CE oder C1E nicht verlängert oder die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht gemäß § 76 Nr. 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung auf die Klassen C und CE umgestellt wird. Ist die Fahrerlaubnis wegen körperlicher Mängel entzogen oder die Fahrerlaubnis der Klassen ...
- § 30 BKrFQG - Einzelnorm
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Behörde als anerkannt im Sinne des § 9 Absatz 1, längstens jedoch bis zum 2. Dezember 2022. (2) Der Eintrag der Schlüsselzahl 95 nach Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung in einem deutschen Führerschein zum Nachweis der Grundqualifikation, der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung ...
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