zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 10 Mindestalter (1) Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle: lfd Nr. Klasse Mindestalter ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) (Fundstelle: BGBl. I 2015, 1679 1680) Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF)Vorbemerkungen Farbe ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 8d (zu § 25b Absatz 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Fundstelle ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 7a (§ 6a Absatz 3 und 4) Fahrerschulung ab 17 Jahre (Fundstelle: BGBl. I 2011, 19 - 21; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) 1. Allgemeines ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 11 Eignung (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 8c (zu § 25b Absatz 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten (Fundstelle: BGBl. I 2014, 357 - 358; ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Fundstelle ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes (1) Zur Übermittlung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister (1) Im Fahreignungsregister sind im Rahmen von § 28 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten ...