zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) ANLAGE 10 (ZU DEN §§ 26 UND 27) DIENSTFAHRERLAUBNISSE DER BUNDESWEHR (Fundstelle: BGBl. I 2019, 223 - 225)a) bis zum Ablauf des 31. Dezember 1998 erteilt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 10 MINDESTALTER (1) Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle: lfd Nr. Klasse Mindestalter ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) ANLAGE 11 (ZU § 31) STAATENLISTE ZU DEN SONDERBESTIMMUNGEN FÜR INHABER EINER AUSLÄNDISCHEN FAHRERLAUBNIS (Fundstelle: BGBl. I 2010, 2095 - 2097; bzgl. der einzelnen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 11 EIGNUNG (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 12 SEHVERMÖGEN (1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen. (2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 13 KLÄRUNG VON EIGNUNGSZWEIFELN BEI ALKOHOLPROBLEMATIK Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) ANLAGE 14 (ZU § 66 ABSATZ 2) VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AMTLICHE ANERKENNUNG ALS TRÄGER VON BEGUTACHTUNGSSTELLEN FÜR FAHREIGNUNG (Fundstelle: BGBl. I 2014, 368 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 13A KLÄRUNG VON EIGNUNGSZWEIFELN BEI CANNABISPROBLEMATIK Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) ANLAGE 14A (ZU § 71A ABSATZ 3) VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AMTLICHE ANERKENNUNG ALS TRÄGER EINER UNABHÄNGIGEN STELLE FÜR DIE BESTÄTIGUNG DER EIGNUNG DER EINGESETZTEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 14 KLÄRUNG VON EIGNUNGSZWEIFELN IM HINBLICK AUF BETÄUBUNGSMITTEL UND ARZNEIMITTEL (1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung ...