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Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print *

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  § 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Zwischenprüfung
  § 6 Zeitpunkt
  § 7 Inhalt
  § 8 Prüfungsbereiche
  § 9 Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“
  § 10 Prüfungsbereich „Medienprodukte gestalten und realisieren“
Abschnitt 3
 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Projektmanagement
  § 11 Zeitpunkt
  § 12 Inhalt
  § 13 Prüfungsbereiche
  § 14 Prüfungsbereich „Projekte planen und umsetzen“
  § 15 Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
  § 16 Prüfungsbereich „Medien produzieren“
  § 17 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
  § 19 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Designkonzeption
  § 20 Zeitpunkt
  § 21 Inhalt
  § 22 Prüfungsbereiche
  § 23 Prüfungsbereich „Designkonzepte entwickeln und erstellen“
  § 24 Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
  § 25 Prüfungsbereich „Medien produzieren“
  § 26 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 27 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
  § 28 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 5
 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Printmedien
  § 29 Zeitpunkt
  § 30 Inhalt
  § 31 Prüfungsbereiche
  § 32 Prüfungsbereich „Printmedien gestalten und technisch umsetzen“
  § 33 Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
  § 34 Prüfungsbereich „Medien produzieren“
  § 35 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 36 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
  § 37 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 6
 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Digitalmedien
  § 38 Zeitpunkt
  § 39 Inhalt
  § 40 Prüfungsbereiche
  § 41 Prüfungsbereich „Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen“
  § 42 Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
  § 43 Prüfungsbereich „Medien produzieren“
  § 44 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 45 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
  § 46 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 7
 Schlussvorschriften
  § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print