Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF   XML   EPUB

  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Studium
Abschnitt 1
 Allgemeines
  § 1 Inhalt des Studiums
  § 2 Studiengangskonzept
  § 3 Inhalt des modularen Curriculums
Abschnitt 2
 Der berufspraktische Teil des Studiums
  § 4 Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze
  § 5 Kooperationsvereinbarungen
  § 6 Praxiseinsätze in Krankenhäusern
  § 7 Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen
  § 8 Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze
  § 9 Praxisplan
  § 10 Qualifikation der Praxisanleitung
  § 11 Praxisbegleitung
  § 12 Tätigkeitsnachweis
Teil 2
 Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Abschnitt 1
 Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Prüfung
  § 13 Gegenstand und Teile der staatlichen Prüfung
  § 14 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
  § 15 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
  § 16 Benennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
  § 17 Teilnahme der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an der staatlichen Prüfung
  § 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung
  § 19 Nachteilsausgleich
  § 20 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
Abschnitt 2
 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
  § 21 Gegenstand des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
  § 22 Bewertung des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
  § 23 Bestehen und Note des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
Abschnitt 3
 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
  § 24 Gegenstand des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
  § 25 Durchführung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
  § 26 Bewertung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
  § 27 Bestehen des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
Abschnitt 4
 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
  § 28 Gegenstand des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  § 29 Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  § 30 Ablauf der Prüfungsteile des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  § 31 Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  § 32 Bewertung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
  § 33 Bestehen und Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
Abschnitt 5
 Weitere Vorschriften
  § 34 Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
  § 35 Zeugnis
  § 36 Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung und zusätzliche Praxiseinsätze
  § 37 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
  § 38 Versäumnisse
  § 39 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  § 40 Niederschrift
  § 41 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
Teil 3
 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  § 42 Erlaubnisurkunde
Teil 4
 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1
 Verfahren
  § 43 Fristen
  § 43a Erforderliche Unterlagen
  § 44 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
Abschnitt 2
 Anpassungsmaßnahmen nach § 58 des Hebammengesetzes
  § 45 Gegenstand, Ablauf und Ort der Eignungsprüfung
  § 46 Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung
  § 47 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs
Abschnitt 3
 Anpassungsmaßnahmen nach § 59 des Hebammengesetzes
  § 48 Gegenstand der Kenntnisprüfung
  § 49 Mündlicher Teil der Kenntnisprüfung
  § 50 Praktischer Teil der Kenntnisprüfung
  § 51 Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung
  § 52 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs
  § 53 Abschluss des Anpassungslehrgangs
Abschnitt 4
 Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
  § 54 Nachweise der Zuverlässigkeit
  § 55 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
  § 56 Aktualität von Nachweisen
Abschnitt 5
 Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 59a des Hebammengesetzes
  § 56a Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
  § 56b Erforderliche Unterlagen
  § 56c Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
  § 56d Erlaubnisurkunde
Abschnitt 6
 Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
  § 56e Erforderliche Unterlagen
Teil 5
 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 57 Übergangsvorschriften zur fachschulischen Ausbildung
  § 58 Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben
  § 59 Ausnahmeregelung zur Praxisanleitung
  § 60 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu § 1, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und 2,
§ 13 Absatz 1, § 21 Absatz 1, § 24 Absatz 1, § 28 Absatz 1 und 2,
§ 45 Absatz 3, § 48 Absatz 2, § 49 Absatz 1 und § 50 Absatz 2)
Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme
  Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1)
Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
  Anlage 3 (zu § 8 Absatz 2, den §§ 12 und 18 Absatz 2)
Inhalt der Praxiseinsätze
  Anlage 4 (zu § 42 Absatz 1)
Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
  Anlage 5 (zu § 42 Absatz 2)
Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
  Anlage 6 (zu § 42 Absatz 3)
Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
  Anlage 6a (zu § 57 Absatz 8)
Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger“
  Anlage 7 (zu § 46 Absatz 4)
Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung zur „Hebamme“
  Anlage 8 (zu § 47 Absatz 3)
Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
  Anlage 9 (zu § 51 Absatz 4)
Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung zur „Hebamme“
  Anlage 10 (zu § 53 Absatz 4)
Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
  Anlage 11 (zu § 56d)
Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
  Anlage 12 (zu § 3 Absatz 1)
Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht