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Trefferliste für 'gg'

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Art 115i GG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ART 115I  (1) Sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr zu treffen, und erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges selbständiges Handeln in einzelnen ...
Art 46 GG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ART 46  (1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder ...
Art 115k GG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ART 115K  (1) Für die Dauer ihrer Anwendbarkeit setzen Gesetze nach den Artikeln 115c, 115e und 115g und Rechtsverordnungen, die auf Grund solcher Gesetze ergehen, entgegenstehendes Recht außer Anwendung ...
Art 47 GG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ART 47  Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das ...
Art 115l GG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ART 115L  (1) Der Bundestag kann jederzeit mit Zustimmung des Bundesrates Gesetze des Gemeinsamen Ausschusses aufheben. Der Bundesrat kann verlangen, daß der Bundestag hierüber beschließt. Sonstige zur Abwehr ...
Art 48 GG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ART 48  (1) Wer sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub. (2) Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen ...
Art 116 GG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ART 116  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit ...
Art 49 GG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ART 49 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Art 117 GG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ART 117  (1) Das dem Artikel 3 Abs. 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953. (2) Gesetze, die ...
Art 50 GG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ART 50  Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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