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Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 1

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Studium
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Inhalte des Studiums
  § 2 Regelstudienzeit
  § 3 Organisation des Studiums
  § 4 Modulhandbücher
  § 5 Prüfungsordnungen
  § 6 Leistungsübersicht
  § 7 Evaluierung der Studiengänge
Unterabschnitt 2
 Hochschulische Lehre
  § 8 Hochschulische Lehre
  § 9 Praktische Übungen und Seminare
  § 10 Berufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie
  § 11 Selbstreflexion
Unterabschnitt 3
 Berufspraktische Einsätze
  § 12 Berufspraktische Einsätze im Bachelorstudiengang
  § 13 Forschungsorientiertes Praktikum I – Grundlagen der Forschung
  § 14 Orientierungspraktikum
  § 15 Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie
  § 16 Berufspraktische Einsätze im Masterstudiengang
  § 17 Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung
  § 18 Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie
Abschnitt 2
 Psychotherapeutische Prüfung
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Prüfungsbestimmungen
  § 19 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
  § 20 Zuständige Stelle
  § 21 Antrag auf Zulassung
  § 22 Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung
  § 23 Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe
  § 24 Nachteilsausgleich
  § 25 Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung
  § 26 Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung
  § 27 Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung
  § 28 Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung
  § 29 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  § 30 Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung
  § 31 Fernbleiben und Abbruch der psychotherapeutischen Prüfung
  § 32 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
  § 33 Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung
  § 34 Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen Prüfung
Unterabschnitt 2
 Mündlich-praktische Fallprüfung
  § 35 Prüfungstermine
  § 36 Ladung zum Prüfungstermin
  § 37 Prüferinnen und Prüfer
  § 38 Gegenstand
  § 39 Durchführung
  § 40 Niederschrift
  § 41 Bewertung und Notenwerte
  § 42 Bestehen und Gesamtnote
  § 43 Mitteilung der Notenwerte und der Gesamtnote
  § 44 Übermittlung der einzelnen Noten
  § 45 Wiederholung
Unterabschnitt 3
 Anwendungsorientierte Parcoursprüfung
  § 46 Prüfungstermine
  § 47 Ladung zum Prüfungstermin
  § 48 Stationen und Kompetenzbereiche
  § 49 Erstellung der Prüfungsaufgaben, Schulungen, Prüfungsauswertung
  § 50 Prüferinnen und Prüfer
  § 51 Durchführung
  § 52 Bewertung
  § 53 Bestehen
  § 54 Note
  § 55 Übermittlung der Ergebnisse
  § 56 Mitteilung des Ergebnisses
  § 57 Wiederholung
Abschnitt 3
 Allgemeine Formvorschriften
  § 58 Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen
Abschnitt 4
 Approbation
  § 59 Ausstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde
  § 60 Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation
Abschnitt 5
 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Unterabschnitt 1
 Verfahren
  § 61 Fristen
  § 62 Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
  § 63 Bescheid bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
Unterabschnitt 2
 Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes
  § 64 Gegenstand und Art der Kenntnisprüfung
  § 65 Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung
Unterabschnitt 3
 Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes
  § 66 Anpassungslehrgang
  § 67 Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs
  § 68 Gegenstand der Eignungsprüfung
  § 69 Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung
Unterabschnitt 4
 Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen
  § 70 Nachweis der Zuverlässigkeit
  § 71 Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  § 72 Aktualität von Nachweisen
Unterabschnitt 5
 Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen
  § 73 Nachweis der Zuverlässigkeit
  § 74 Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  § 75 Aktualität von Nachweisen
Abschnitt 6
 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung
  § 76 Erforderliche Unterlagen beim Antrag
  § 77 Fristen
  § 78 Erteilung
  § 79 Verlängerung der Erlaubnis
Abschnitt 7
 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
  § 80 Erlaubnisurkunde
Abschnitt 8
 Dienstleistungserbringung in Deutschland
  § 81 Unterrichtung durch die zuständige Behörde
  § 82 Verfahren bei Verzögerung der Prüfung, Eignungsprüfung
  § 83 Verfahren bei Ausbleiben einer Reaktion der zuständigen Behörde
Abschnitt 9
 Schlussvorschriften
  § 84 Übergangsvorschriften
  § 85 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu § 8 Nummer 1)
Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind
  Anlage 2 (zu § 8 Nummer 2)
Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind
  Anlage 3 (zu § 33 Absatz 2)
Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung
  Anlage 4 (zu § 40 Absatz 1)
Niederschrift über die mündlich-praktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  Anlage 5 (zu § 59 Absatz 1)
Approbationsurkunde
  Anlage 6 (zu § 65 Absatz 5)
Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  Anlage 7 (zu § 67 Absatz 4)
Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  Anlage 8 (zu § 69 Absatz 6)
Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  Anlage 9 (zu § 78 Absatz 5)
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs
  Anlage 10 (zu § 80)
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs