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Trefferliste für 'ermächtigung'
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- § 4 AgrarAbsFDG - Einzelnorm
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ÜBER GEMEINSCHAFTLICHE INFORMATIONS- UND ABSATZFÖRDERUNGSMAßNAHMEN FÜR AGRARERZEUGNISSE (AGRARABSATZFÖRDERUNGSDURCHFÜHRUNGSGESETZ - AGRARABSFDG) § 4 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung ...
- § 99 EStG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 99 ERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, die Vordrucke für die Anträge nach § 89, für die Anmeldung nach § 90 Absatz 3 und für die in den §§ 92 und 94 Absatz 1 Satz 4 vorgesehenen Bescheinigungen
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- § 25 SprengG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EXPLOSIONSGEFÄHRLICHE STOFFE (SPRENGSTOFFGESETZ - SPRENGG) § 25 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON SCHUTZVORSCHRIFTEN Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern
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- § 6 ElektroStoffV - Einzelnorm
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DER VERWENDUNG GEFÄHRLICHER STOFFE IN ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN 1 , 2 (ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE-STOFF-VERORDNUNG - ELEKTROSTOFFV) § 6 ERMÄCHTIGUNG EINES BEVOLLMÄCHTIGTEN (1) Ein Hersteller kann schriftlich einen Bevollmächtigten ermächtigen. (2) Ein Bevollmächtigter nimmt die ihm vom Hersteller ...
- § 16 ESVG - Einzelnorm
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VERSORGUNGSKRISE UND MAßNAHMEN ZUR VORSORGE FÜR EINE VERSORGUNGSKRISE (ERNÄHRUNGSSICHERSTELLUNGS- UND -VORSORGEGESETZ - ESVG) § 16 ENTSCHÄDIGUNG, ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS EINER RECHTSVERORDNUNG (1) Stellt eine nach diesem Gesetz erlassene Rechtsverordnung oder eine Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes ...
- § 17 ESVG - Einzelnorm
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ZUR VORSORGE FÜR EINE VERSORGUNGSKRISE (ERNÄHRUNGSSICHERSTELLUNGS- UND -VORSORGEGESETZ - ESVG) § 17 HÄRTEFALLAUSGLEICH BEI VERMÖGENSNACHTEIL, ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS EINER RECHTSVERORDNUNG (1) Wird durch eine nach diesem Gesetz erlassene Rechtsverordnung oder durch eine Maßnahme auf Grund einer solchen ...
- § 23 FlüHG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FLÜCHTLINGSHILFEGESETZ (FLÜHG) § 23 ERMÄCHTIGUNG Zur Milderung von Härten kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, daß in diesem Gesetz vorgesehene Leistungen und Vergünstigungen ganz oder teilweise auch
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- § 3 EVPG - Einzelnorm
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GESETZ ÜBER DIE UMWELTGERECHTE GESTALTUNG ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTER PRODUKTE (ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTE-PRODUKTE-GESETZ - EVPG) § 3 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN Zur Umsetzung oder Durchführung von Durchführungsmaßnahmen kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen ...
- § 12 AMG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 12 ERMÄCHTIGUNG FÜR DIE KENNZEICHNUNG, DIE PACKUNGSBEILAGE UND DIE PACKUNGSGRÖßEN (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft
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- § 20 UmweltHG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWELTHAFTUNGSGESETZ (UMWELTHG) § 20 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLAß VON RECHTSVERORDNUNGEN (1) Die Bundesregierung wird durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften erlassen über 1. den Zeitpunkt, ab dem der Inhaber einer Anlage nach § 19
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