zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG DER ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLAß VON RECHTSVERORDNUNGEN NACH DEM BUNDESWASSERSTRAßENGESETZ ÜBER DIE REGELUNG DES BETRIEBS VON ANLAGEN § 1 Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG DER ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLAß VON RECHTSVERORDNUNGEN NACH DEM BUNDESWASSERSTRAßENGESETZ ÜBER DIE REGELUNG DES BETRIEBS VON ANLAGEN § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG DER ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLAß VON RECHTSVERORDNUNGEN NACH DEM BUNDESWASSERSTRAßENGESETZ ÜBER DIE REGELUNG DES BETRIEBS VON ANLAGEN SCHLUßFORMEL Der Bundesminister für Verkehr * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG DER ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLAß VON RECHTSVERORDNUNGEN NACH § 13 DES WASSERSICHERSTELLUNGSGESETZES EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Wassersicherstellungsgesetzes vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 1225), der durch Artikel 2 Abs ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG DER ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLAß VON RECHTSVERORDNUNGEN NACH § 13 DES WASSERSICHERSTELLUNGSGESETZES § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG DER ERMÄCHTIGUNG NACH § 3 ABS. 6 DER BESONDEREN BESTIMMUNGEN ZUR EINFÜHRUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN AUF DEM GEBIET DES GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZES IM EINIGUNGSVERTRAG EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 3 Abs. 6 Satz 2 der besonderen ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG DER ERMÄCHTIGUNG NACH § 3 ABS. 6 DER BESONDEREN BESTIMMUNGEN ZUR EINFÜHRUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN AUF DEM GEBIET DES GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZES IM EINIGUNGSVERTRAG § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG DER ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLAß VON RECHTSVERORDNUNGEN NACH DEM BUNDESWASSERSTRAßENGESETZ ÜBER DIE REGELUNG, BESCHRÄNKUNG ODER UNTERSAGUNG DES GEMEINGEBRAUCHS EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 46 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG DER ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLAß VON RECHTSVERORDNUNGEN NACH DEM BUNDESWASSERSTRAßENGESETZ ÜBER DIE REGELUNG, BESCHRÄNKUNG ODER UNTERSAGUNG DES GEMEINGEBRAUCHS § 1 Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt ...
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