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Trefferliste für 'ermächtigung'
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- § 60 RennwLottG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis RENNWETT- UND LOTTERIEGESETZ (RENNWLOTTG) § 60 ERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu erlassen über: 1. die nähere Bestimmung der in Abschnitt II verwendeten
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- § 2 ERPWiPlanG 2024 - Einzelnorm
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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANS DES ERP-SONDERVERMÖGENS FÜR DAS JAHR 2024 (ERP-WIRTSCHAFTSPLANGESETZ 2024) § 2 ERMÄCHTIGUNG ZUR KREDITAUFNAHME Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis ...
- § 69 MTBG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BERUFE IN DER MEDIZINISCHEN TECHNOLOGIE (MT-BERUFE-GESETZ - MTBG) § 69 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS EINER AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG (1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
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- § 26 BBG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBEAMTENGESETZ (BBG) § 26 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON LAUFBAHN- UND VORBEREITUNGSDIENSTVERORDNUNGEN (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der §§ 16 bis 25 allgemeine Vorschriften für die Laufbahnen und die Vorbereitungsdienste
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- § 7g AtG - Einzelnorm
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 7G ERMÄCHTIGUNG ZUM ABSCHLUSS EINES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN VERTRAGES Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium ...
- § 28 UmwStG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSSTEUERGESETZ (UMWSTG) § 28 ERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung satzweise nummeriert mit neuem
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- III. BMVgZVersAnO - Einzelnorm
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GEBIET DER BEAMTENRECHTLICHEN VERSORGUNG IM DIENSTBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER VERTEIDIGUNG III. ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN KRAFT BESONDERER ERMÄCHTIGUNG Den in Abschnitt I Nr. 2 aufgeführten Behörden übertrage ich für ihren Geschäftsbereich die Befugnis, nach § 46 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz ...
- § 6 RiRegDG - Einzelnorm
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GEMEINSCHAFT ÜBER DIE KENNZEICHNUNG UND REGISTRIERUNG VON RINDERN ERHOBENEN DATEN (RINDERREGISTRIERUNGSDURCHFÜHRUNGSGESETZ - RIREGDG) § 6 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ...
- Art 3 PfPTrStatG - Einzelnorm
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FÜR DEN FRIEDEN TEILNEHMENDEN STAATEN ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG IHRER TRUPPEN SOWIE DEM ZUSATZPROTOKOLL (GESETZ ZUM PFP-TRUPPENSTATUT) ART 3 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLAß VON RECHTSVERORDNUNGEN (1) Die Bundesregierung Deutschland wird ermächtigt, Vereinbarungen mit Vertragsparteien des Übereinkommens über a ...
- § 107 BeamtVG - Einzelnorm
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 107 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates ...
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