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Trefferliste für 'ermächtigung'
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- § 9 InvZulG 2005 - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INVESTITIONSZULAGENGESETZ 2005 (INVZULG 2005) § 9 ERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz
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- § 10 BSIG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS BUNDESAMT FÜR SICHERHEIT IN DER INFORMATIONSTECHNIK (BSI-GESETZ - BSIG) § 10 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN (1) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung
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- § 13 EmsSchEV - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG DER SCHIFFAHRTSORDNUNG EMSMÜNDUNG (EMSSCHEV) § 13 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLAß VON STROM- UND SCHIFFAHRTSPOLIZEILICHEN BEKANNTMACHUNGEN UND RECHTSVERORDNUNGEN (1) Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt,
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- § 10a SVG - Einzelnorm
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GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG FÜR DIE FRÜHEREN SOLDATEN DER BUNDESWEHR UND IHRE HINTERBLIEBENEN (SOLDATENVERSORGUNGSGESETZ - SVG) § 10A ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN (1) Das Nähere zur Durchführung der Förderung nach den §§ 3a bis 7, 39 und 40 bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ...
- § 8 StStatG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER STEUERSTATISTIKEN (STSTATG) § 8 ERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Durchführung von Steuerstatistiken ganz oder teilweise einzustellen oder die Periodizitäten
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- § 24 ArbSchG - Einzelnorm
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ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 24 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLAß VON ALLGEMEINEN VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften ...
- § 59 DMBilG - Einzelnorm
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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERÖFFNUNGSBILANZ IN DEUTSCHER MARK UND DIE KAPITALNEUFESTSETZUNG (D-MARKBILANZGESETZ - DMBILG) § 59 ERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ...
- § 13 TierNebG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TIERISCHE NEBENPRODUKTE-BESEITIGUNGSGESETZ (TIERNEBG) § 13 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit durch Rechtsverordnung
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- § 7 SchAusnahmV - Einzelnorm
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UND AUSNAHMEN VON SCHUTZMAßNAHMEN ZUR VERHINDERUNG DER VERBREITUNG VON COVID-19 (COVID-19-SCHUTZMAßNAHMEN-AUSNAHMENVERORDNUNG - SCHAUSNAHMV) § 7 ERMÄCHTIGUNG DER LANDESREGIERUNGEN ZU ERLEICHTERUNGEN UND AUSNAHMEN Die Landesregierungen werden ermächtigt, Erleichterungen und Ausnahmen von den auf Grund ...
- § 10 MilchMargG - Einzelnorm
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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER MILCH, MILCHERZEUGNISSE, MARGARINEERZEUGNISSE UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE (MILCH- UND MARGARINEGESETZ) § 10 ERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, soweit dies zur Durchsetzung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder ...
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