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den Aufstieg können die obersten Dienstbehörden Studiengänge einrichten. Ihnen wird die in § 26 Absatz 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes enthaltene Ermächtigung übertragen, für den Aufstieg durch Rechtsverordnung besondere Vorschriften zu erlassen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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auf das Vierfache des sich aus § 30 Abs. 3 Satz 1 oder § 31 Abs. 2 Satz 1 ergebenden Beträge erhöht werden. (3) Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach den Absätzen 1 und 2 durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung PDF BASPOErmV Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung PDF BAStrlSchG Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für ...
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bei einem Amtsgericht ein gemeinsames Jugendschöffengericht für den Bezirk mehrerer Amtsgerichte eingerichtet wird. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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bedarf, nähere Bestimmungen zu Methoden und Grundlagen der Berechnung der Gesamtkostenquote zu erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen. (6) (weggefallen)(7) (weggefallen)(8) (weggefallen) Fußnote (+++ § 166: Zur Anwendung ...
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Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde § 56 Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes § 57 Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung § 58 III. Verfahren der Verwaltungsbehörde Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, Entschädigung ...
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Datenträgers an die Anleger erbracht hat. Für die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs gilt § 67f Absatz 1 des Aktiengesetzes und eine auf Grund der Ermächtigung in § 67f Absatz 3 des Aktiengesetzes erlassene Verordnung. Bis zum Inkrafttreten einer solchen Verordnung, jedoch längstens bis einschließlich ...
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ungewisser Steuerverpflichtungen bei der Anteil- oder Aktienwertermittlung zu erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen. Fußnote (+++ § 168: Zur Anwendung vgl. § 52 Abs. 5 u. § 248 +++) * zum Seitenanfang * Impressum ...