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im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die von der Landesregierung bestimmte Behörde. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen. (2) Wird eine Zuwiderhandlung in einem Unternehmen begangen, das seinen Sitz im Ausland ...
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§ 2 Schutz in der Medizin § 3 Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen § 4 Nutzungsverbot für Minderjährige § 5 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 6 Befugnisse der zuständigen Behörden § 6a Bekanntgabe von Prüfstellen § 7 Kosten § 8 Bußgeldvorschriften ...
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Rahmengebühren näher zu bestimmen. Im Bereich der Gebühren der Landesbehörden übt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Ermächtigung nach Satz 1 auf der Grundlage eines Antrags oder einer Stellungnahme von mindestens fünf Ländern beim Bundesministerium für Verkehr und digitale ...
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IM FORMAT: HTML PDF XML EPUB Eingangsformel § 1 Seelotsreviere § 2 Grenzen der Seelotsreviere § 3 Aufsichtsbehörde § 4 Ermächtigung der Aufsichtsbehörden zum Erlaß von Lotsverordnungen § 5 § 6 Durchführung von Betrieb und Unterhaltung der Lotseinrichtungen § 7 ...
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Verbraucherschutz nähere Bestimmungen zu Inhalt und Aufbau der Wertpapier-Informationsblätter erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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Aufstieg; Verordnungsermächtigung § 23 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten § 24 Führungsämter auf Probe § 25 Benachteiligungsverbote § 26 Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen Abschnitt 4 Abordnung, Versetzung und Zuweisung § 27 Abordnung § 28 Versetzung ...
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. I S. 3294), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2489), in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen vom 31. März 1970 (BGBl. I ...
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. (6) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Ermächtigung nach Absatz 4 durch Rechtsverordnung auf die Bundesnetzagentur übertragen. Eine Rechtsverordnung der Bundesnetzagentur bedarf des Einvernehmens ...
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und die Verwaltungsbehörden. Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung die zuständige Landesbehörde. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. (2) Einer juristischen Person steht eine rechtsfähige Personengesellschaft ...